Zwei Fragen zum Brukenthalmuseum

Die Anfragen des DFDR-Abgeordneten Ovidiu Ganţ an den Kulturminister

Das Brukenthalpalais am Großen Ring gehört zu den Sehenswürdigkeiten Hermannstadts. Foto: Andrey Kolobov

Hermannstadt - Zwölf Anfragen hat der DFDR-Abgeordnete Ovidiu Ganţ in der neuen Legislatur des Parlamentes an Minister gesandt und um schriftliche Antwort gebeten, zwei davon betrafen das Brukenthalmuseum und waren an Kulturminister Daniel Barbu gerichtet. Gebeten hat der Vertreter der deutschen Minderheit, die Situation des Museums zu klären, das seine Tätigkeit als öffentlich–private Partnerschaft zwischen dem rumänischen Staat und der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien durchführt.
Seit Unterzeichnung des diesbezüglichen Abkommens sind mehrere Jahre vergangen, die evangelische Kirche hat mehrfach darauf gedrängt, das seinerzeitige Abkommen durch einen Regierungsbeschluss zu ersetzen, dem ein novellierter Text der Vereinbarung von 2005 zu Grunde liegen soll, was bisher jedoch nicht geschehen ist. In der zweiten Eingabe machte Ganţ den Minister auf die Lage im Museum aufmerksam, dessen Einrichtungen wegen Personalmangel im Turnus geschlossen werden müssen. Der Abgeordnete bat das Einstellen von Mitarbeitern zu erlauben, zumal das Museum im vergangenen Jahr über 350.000 Besucher hatte, internationale Auszeichnungen erhielt und zu den Sehenswürdigkeiten Hermannstadts gehört.

Was den Personalmangel angeht verweist der Kulturminister in seiner Antwort auf die 2009 eingeführten Sparmaßnahmen, zu denen auch das Unterbinden von Neueinstellungen gehört hat, wovon alle Museen des Staates betroffen sind. Auf Grund von Ausnahmeregelungen konnte im Brukenthalmuseum dennoch ein freier Posten belegt werden – gefordert hatte die Museumsleitung zwei Neueinstellungen. Die Verfügungen der Dringlichkeitsverordnung von 2009 wurden bis zum 31. Dezember 2013 verlängert und ihnen zufolge kann eine weitere Einstellung derzeit nicht erfolgen, teilt der Kulturminister mit. Er erteilt jedoch den Rat, Mitarbeiter durch Entsendung aus anderen Institutionen zu übernehmen sowie die Aufgaben den vitalen Prioritäten des Museums entsprechend umzuverteilen, so dass der Tätigkeitsablauf gesichert ist.
Was die Organisationsstruktur des Brukenthalmuseums angeht, so steht im 2005 zwischen dem damaligen Kultur- und Kultusministerium und dem Landeskonsistorium der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien unterzeichneten Abkommen, dass der Regierungsentschluss betreffend die Tätigkeit des Brukenthalmuseums nach dem Abschließen eines Übergabe-Übernahme-Protokolls sowie dem Durchlaufen weiterer Etappen der Klassifikation der Kulturgüter erfolgen werde. Diese Verfahren sind derzeit im Gang, jedoch noch nicht abgeschlossen. Entsprechend Beschluss Nr. 614 vom 11. November 2005 über das Rückerstatten von Immobilien an Glaubensgemeinschaften in Rumänien, werden auch die beweglichen Güter rückerstattet, die mit dem Gebäude enteignet worden sind, die man im Übergabe-Übernahme-Protokoll auflistet. Das Brukenthalmuseum hat die Klassifizierung begonnen und einen Großteil der Gegenstände auf Grund eines Nutzungsvertrages rückerstattet, die restlichen durchlaufen derzeit die Klassifizierungsprozeduren.
Was das seinerzeit unterzeichnete Abkommen angeht, so ist eine Anpassung an die derzeitige Situation des Museums sowie die seither veränderte Gesetzeslage notwendig, lautet die Meinung des Ministers. In seiner Antwort werden das Gesetz Nr. 311 vom 8. Juli 2003 betreffend die Museen und öffentlichen Sammlungen und der Regierungsbeschluss Nr. 90/2010 über die Tätigkeit des Kulturministerium angeführt. Vor dem Abschluss der Inventarisierung der Sammlungsgegenstände fehlt jedoch die legale Grund für den angesprochenen Regierungsbeschluss über die Tätigkeitsstruktur des Brukenthalmuseums, der vom Kulturministerium initiiert wird, sobald alle hierfür vorgesehenen Bedingungen bestehen.