Zwei neue Kreisverkehre für Hermannstadt

Die neuen Knotenpunkte sollen zur Sicherheit und Entlastung des Verkehres beitragen

Der vorläufige Kreisverkehr am Obor-Markt soll demnächst durch einen permanenten ersetzt werden. Quelle: Rathaus Hermannstadt

Hermannstadt – Den Bau zweier neuer Kreisverkehre hat das Hermannstädter Bürgermeisteramt Anfang der Woche angehen lassen. Diese werden an den Kreuzungen der Straßen Ştefan cel Mare und Negoi sowie Drumul Ocnei und der Großscheuerner Straße/Calea Şurii Mari entstehen.

„Die Kreisverkehre systematisieren sehr gut den Verkehr in verkehrstechnisch überfüllten und schwierigen Gegenden, was die Sichtbarkeit und die Geometrie betrifft. Der zukünftige Kreisverkehr in der [tefan-cel-Mare-Straße wird vier Straßen verbinden. In der Gegend des Obor-Marktes hat der vorläufig eingerichtete Kreisverkehr seine Wirkungskraft bewiesen, so dass er hier nun permanent eingerichtet wird.“ erklärte die Interims-Bürgermeisterin Astrid Fodor.

Die beiden Verträge, welche die Projektierung und die Ausführung der Arbeiten an den beiden  Kreisverkehren umfassen, unterzeichnete das Rathaus mit der S.C. DPC S.A. im März. Der Gesamtwert des Vertrages zur Umgestaltung der Kreuzung der Straßen Ştefan cel Mare und Negoi beträgt rund 206.000 Lei (ohne Mehrwertsteuer) und umfasst die Einrichtung eines Kreisverkehres mit einem Durchmesser von 12 Metern, der mit einem Beleuchtungsmast versehen wird. Der Verkehr wird über eine einzige sechs Meter breite Fahrspur verlaufen.

Der Gesamtwert des zweiten Vertrages beträgt knapp 155.000 Lei (ohne Mehrwertsteuer). Die Arbeiten am Obor-Markt sehen die Einrichtung eines Kreisverkehres mit einem Durchmesser von 8 Metern und einer fünf Meter breiten Fahrspur sowie die Beleuchtung mittels einer Straßenlampe und 20 LED-Lampen vor, welche zu einer besseren Sichtbarkeit des Rondells beitragen sollen.

Die Projektierungsarbeiten sind für beide Kreisverkehre bereits abgeschlossen, nach der Erteilung der Baugenehmigung wird die beauftragte Firma die eigentlichen Arbeiten angehen. Die Frist zur Fertigstellung der Baumaßnahmen beträgt dabei zwei Monate nach deren Beginn.