Zwischen Lehrstuhl und Gericht

Ein Gespräch mit dem Kronstädter Rechtsanwalt Jürgen Prediger

Der Jurist Jürgen Prediger schätzt seine Tätigkeit als Lektor: „weil dort nur positive Dinge geschehen“.
Foto: Hans Butmaloiu

Jürgen Prediger (45), ein Kronstädter  Rechtsanwalt aus einer Familie, in welcher es keine Tradition in dieser Richtung gab, erzählt über seine Tätigkeit und nimmt dabei auch zu einigen Aspekten der aktuellen Gesetzgebung Stellung.  Die Fragen stellte ADZ-Redakteur Hans Butmaloiu.

Seit wann sind Sie als Anwalt tätig?

Anwalt bin ich seit nunmehr 15 Jahren, seit 1998 genauer. Ein Jahr vorher hatte ich meine Vorbereitung begonnen. Damals waren zwei Jahre vorgesehen, doch man konnte sie auch in nur einem Jahr absolvieren, was ich auch geschafft habe. Seit 2003 haben wir eine Gesellschaft gegründet, wo wir nun zu dritt sind, in einer Anwaltskanzlei.  Diese hat schon zehn Jahre, seitdem sie in dieser  Form besteht.

Für welche Schwerpunkte haben Sie sich entschieden, im Sinne der Fälle, welche Sie vor Gericht vertreten?

Wir sind hauptsächlich im Zivilrecht und im Handelsrecht tätig. Zivilrecht, weil sehr viele Sachsen auf uns zugekommen sind, anfangs mit den Rückerstattungen, hauptsächlich von Immobilien, neuerdings nun mit den Fällen gebunden an Deportation. So haben wir uns eben auf diese Fälle konzentrieren müssen.   

Es war also nicht unbedingt die eigene Entscheidung, diese Richtung einzuschlagen, es war ein Zusammenwirken, bei dem die Nachfrage des „Marktes“, wenn man den Begriff benutzen darf, erheblich beigesteuert hat?

Genau so war es! Und man kann tatsächlich von einem Markt sprechen!

Welcher Natur waren diese Fälle aus der Anfangszeit? Damit sind die Rückerstattungen gemeint, welche sich ja bis jetzt größtenteils geklärt haben.

Na ja, in den meisten Fällen war die Rückerstattung in natura nicht möglich, also wurden Entschädigungen zugesprochen, welche irgendwann auch bezahlt werden sollen. Im Frühjahr/Sommeranfang dieses Jahres wurde das Gesetz, welches diesen Bereich regelt, geändert, und die neue Regierung hat beschlossen, die zugesprochenen Entschädigungen ab Anfang 2017 auszuzahlen. Dabei kann niemand voraussagen, dass 2016 nicht eine andere Regierung kommt und sagt: „Gut, wir haben das Geld nicht, also verschieben wir alles nochmals!“ Es ist also eine lange Geschichte mit unbekanntem Ausgang, doch wir hatten auch Fälle, in welchen die Rückerstattung möglich war.

An dieser Stelle ergibt sich die Frage, ob solche Gerichtsurteile nicht irgendwann, durch eine  andere Regierung, wirkungslos gemacht werden können...

Nein, dem ist nicht so, oder nicht gerade so, denn ein Gerichtsurteil ist und bleibt ein Gerichtsurteil. Doch die neue Regierung hat an dieser Stelle, sagen wir, vorgesorgt, denn jetzt kann man für eine gewisse Frist nicht gegen eine Behörde, welche nicht tätig wird, klagen. Vorher gab es ja so etwas nicht, man konnte gegen eine Behörde klagen und das Gericht war es dann, welches die betreffende Behörde dazu verurteilte, die Rückerstattung, Restitution, entweder in natura oder durch ein Entschädigungsangebot durchzuführen. Das ist nun nicht mehr möglich. Hätten wir jetzt ein Urteil, welches die Behörde zu einer bestimmten Entschädigung verpflichtet hat, so könnte dieses nicht außer Kraft gesetzt werden, doch das ist in nur sehr, sehr wenigen Fällen geschehen.

Dieses ist also der eine Bereich, in welchen Sie sich hineingearbeitet haben. Der andere sagten Sie, ist das Handelsrecht –  ein Bereich, der nach der Wende und über die Jahre viel Neues gebracht hat...

Im Handelsrecht haben wir hauptsächlich Firmen und Unternehmen vertreten und beraten, welche von Ausländern gegründet wurden. Schweizer, Deutsche, Österreicher, oder aber solche, die durch Partnerschaften oder Beteiligung entstanden sind. Es ist ja so, dass die Ausländer den Vertrag, den Firmenvertrag oder den Gründungsvertrag, zweisprachig haben wollen, sodass sie eine klare Übersicht haben. Und dann landen sie bei uns. Was jetzt die Änderungen betrifft, das ist so: Für die Ausländer ist bei uns, damit meine ich Rumänien, das Attraktivste der einheitliche Steuersatz von 16 Prozent! Das ist mit Abstand das Attraktivste und alle haben mir gesagt: Wir sind hergekommen, weil man hier niedrige Steuern zahlt! Ich hatte sogar einen Mandanten, der in Deutschland 71 Prozent bezahlt hat, dann ist er in ein anderes Land gezogen, wo er 17 Prozent gezahlt hat – so ein Steuerparadies – und dann hat er von Rumänien gehört, also ein noch größeres Paradies, und ist hergekommen.  

Also ist er von 17 zu 16 Prozent aus seiner Sicht in ein besseres Paradies gekommen?

Ja!  Richtig. Aber davon abgesehen gibt es dann andere Probleme, mit welchen man hier konfrontiert wird. Probleme, welche hier schwerer zu bewältigen sind als z. B. in Deutschland, wo man höhere Steuern bezahlt aber die Probleme nicht hat - oder aber leichter löst.

Das wären also die beiden wichtigsten Bereiche, in welchen Sie tätig sind. Nun gab es in letzter Zeit Änderungen in der rumänischen Gesetzgebung. Würden Sie bitte für uns eine Einschätzung dieser, sagen wir, auf Ihre Tätigkeitsbereiche beschränkt, machen? 

Gerne. Also, die wichtigsten Änderungen in der rumänischen Gesetzgebung sind das neue BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), der neue „Cod civil“ und die neue Zivilprozessordnung. Die neue Zivilprozessordnung ist nach meiner Meinung sehr willkommen, weil sie die Prozesse verkürzen wird. Was nach meiner Meinung nach nicht die beste Idee war, ist die Verpflichtung der Teile, in manchen Fällen erst zu dem so genannten Schlichter zu gehen. Das ist nun im Vorfeld der Klageeinreichung – wie gesagt nur in manchen Fällen – notwendig. Man nimmt an einer Sitzung teil, die beiden Parteien und der Schlichter, in welcher einem die Vorteile dieser Schlichtung erläutert oder dargestellt  werden.   

Ist das vergleichbar mit dem deutschen Begriff „Einigung der Parteien“?

Vergleichbar ist es schon, wobei es ja so ist, dass sich die Parteien auch vorher einigen konnten. Nach rumänischem Recht konnte das der Anwalt wann immer machen. Das Schlichtungsverfahren unterscheidet sich dadurch, dass es von einem Schlichtungsrichter durchgeführt werden muss. Der Schlichtungsrichter ist wiederum eine Person, welche einen Sonderkurs absolviert hat. Es muss eine Person sein, welche Hochschulabschluss hat, jedoch unabhängig vom Bereich, er kann Ingenieur aber auch Sportlehrer sein, das spielt keine Rolle.

Bevor wir auf die angesprochene Wirkung auf die Länge des Prozesses eingehen, bitte noch eine Erläuterung für den Laien: Welches sind die Gründe, weshalb sich ein Prozess manchmal so in die Länge zieht? Man hört ja immer wieder, dass es manchmal vier, sechs oder mehr Jahre sind. Wie ist so etwas möglich?

Ja, einer der Gründe liegt darin, dass unsere – vorherige – Zivilprozessordnung mit den Gerichtsterminen sehr locker umgegangen ist. Und zwar verlief das ungefähr so: Als Angeklagter hast du die Klage zugestellt bekommen, bist beim ersten Termin erschienen und hast beantragt, deinen Anwalt einzuschalten, damit sind wir schon beim zweiten Termin. Da hast du die Klageerwiderung eingereicht und damit haben wir schon den dritten Termin. Bei diesem ist der Kläger mit einer Antwort auf deine Klageerwiderung gekommen und damit haben wir den vierten Termin.

Da schlagen die Parteien die Beweismittel vor, also Zeugen, Urkunden oder Gutachten, welche das Gericht genehmigt hat, und, einen neuen Termin festgelegt, also den fünften! Und beim sechsten erschien ein Zeuge nicht. Hattest du ein Gutachten, so zog sich wiederum alles in die Länge, denn Gutachter haben auch ihre Frist. Somit hat auch der einfachste Prozess wenigstens acht Monate gedauert. Dazu kommt noch, dass Juli und August Gerichtsferien sind, der Dezember ist ein kurzer Gerichtsmonat, also haben wir schon das Jahr.  

Für das Einfachste!

Genau, denn war der Fall auch nur ein wenig komplizierter, mit einem Gegengutachten, so kommen wir locker auf die besagten Jahre.  

Worin besteht nun die Vereinfachung, welche zur Kürzung des Prozesses führt?

Jetzt reicht man die Klage ein, welche dem Angeklagten zugestellt wird, ohne dass ein Termin festgelegt wird. Der Angeklagte hat 25 Tage Zeit um zu antworten, seine Antwort wird vom Gericht dem Kläger zugestellt, dieser hat zehn Tage, um seinerseits zu antworten, was er aber nicht muss. Erst nach diesen zehn Tagen legt das Gericht den ersten Termin vor. Besonders wichtig ist aber, dass in der Klage und in der Klageerwiderung alle Beweismittel angegeben werden müssen. Das bedeutet, die Unterlagen als Anhang zu der Klage und die Zeugen mit Adressen.

Somit können diese zum ersten Termin schon geladen werden, wenn das Gericht meint, dass ihre Aussage nützlich ist. Wichtig ist auch, dass die Fragen, welche man der Gegenseite stellen will, in einem Fragebogen erfasst werden, also so in etwa eine Anhörung von einer Partei zu der anderen. Das  Einzige, was also noch einen Prozess verzögern kann, ist das Gutachten, doch der Antrag darauf liegt schon beim Richter vor, denn der Kläger oder Angeklagte  muss dieses schon vorher beantragen. Nach meiner Einschätzung verkürzt sich dadurch ein Prozess um mindestens drei bis vier Monate.  

Ein Bereich von allgemeinem Interesse ist der des Arbeitsrechtes. Wie betrachten Sie dieses in seiner jetzigen Form?

In diesem Bereich würde ich sagen, dass sich nicht besonders viel geändert hat. Vergleichen wir es z.B. mit Deutschland, wo in der Wahlkampagne der Mindestlohn ein Thema war. Wir haben diesen schon seit vielen Jahren. Hinzugekommen sind bei uns noch freie Tage, Maria Himmelfahrt, der Heilige Andreas am 30. November und Pfingsten. Das sind die gesetzlich festgelegten freien Tage.

Zu dem gesetzlichen Rahmen haben sich Gewerkschaften stark gemacht und manchmal wenig erhalten, Arbeitgeberverbände haben ihrerseits auch Druck gemacht, die Arbeitnehmer waren dazwischen, sind es auch noch. Wie schätzen Sie das jetzige Arbeitsgesetz ein, ist es arbeitnehmerfreundlich?

Ich würde sagen es ist eher sozial, ein soziales Arbeitsrecht, mit mehr Gutem für den Arbeitnehmer und weniger für den Arbeitgeber. Dieser hat in letzter Zeit wichtige Verpflichtungen hinzubekommen. Er muss dem Arbeitnehmer die Teilnahme an Weiterbildung sichern, Zugang zu Leistungen der Arbeitsmedizin, die Kündigung ist auch sehr gut geregelt, ein Arbeitsvertrag kann nun nicht mehr willkürlich gelöst werden. Es muss schon etwas Schwerwiegendes sein.

Kehren wir ein wenig zu Ihrer Kanzlei zurück und zu Ihren Fällen. Haben Sie auch einen besonderen Fall gehabt?

Ja, wir sind, wenn schon nicht die einzige Kanzlei in der Stadt, doch die erste, welche einen Prozess in Straßburg gewonnen hat. Es war eine Rückerstattung einer Immobilie, beantragt von der Witwe von Josef Şilimon, nach welchem der Kronstädter Flughafen benannt wurde oder werden soll. Das Haus war von den Mietern gekauft worden, wir haben versucht, die Verträge in Rumänien für nichtig erklären zu lassen und haben verloren. Dann haben wir in Straßburg geklagt und gewonnen. Der rumänische Staat wurde verpflichtet, der Witwe Entschädigung zu bezahlen. 

 Aber da kommt es: In Rumänien gibt es ein außerordentliches Rechtsmittel, damit kannst du das Urteil, durch welches dir  Menschenrecht missachtet wurde, mit einem Urteil aus Straßburg aufheben. Dabei haben wir aber hier bei allen Instanzen verloren. Vereinfacht gesagt, Straßburg hat festgestellt, dass wir ein falsches Urteil gefällt haben, doch wir bleiben dabei.   
    
Als Laie ist mir bekannt, dass ein Urteil aus Straßburg für ein Gericht im Inland verbindlich ist!

Genau! So ist es! Aber die Kronstädter Gerichte haben gesagt, schön, Frau Şilimon soll die Entschädigung bekommen, zugesprochen von Straßburg, aber wir bleiben bei unserem Urteil, das Haus bleibt den Mietern, welche es gekauft haben. Ich kann nicht sagen, ob das jetzt lustig ist oder nicht, aber so ist es....

Es ist zumindest befremdend!

Zumindest! Es ist etwas, was ich bemerkt habe - ob nur in Rumänien oder nicht, das weiß ich nicht - aber die Schuld fällt meistens auf den, der etwas aufdeckt, und seltener auf den, der falsch gehandelt hat.

Das wären Ihre Zufriedenheiten und Unzufriedenheiten mit dem Rechtswesen...

Na, zu den Zufriedenheiten zähle ich aber auch meine Tätigkeit als Lektor an der George- Bariţiu- Universität, wo ich für das erste und zweite Jahr Zivilrecht lehre. Und das seit 16 Jahren.

Also länger als die Tätigkeit als Anwalt?

Richtig. Aber von den beiden Tätigkeiten ist es die, welche mehr Genugtuung verschafft. Es gefällt mir sehr, weil dort nur positive Dinge geschehen. Du bist mit Jugendlichen in Kontakt, die stellen viele Fragen, wir führen sehr interessante Gespräche. Bei Abschlussfeiern kommen dann die Studenten und bedanken sich für den Anfang, den sie mit mir gemacht haben, als die Grundsteine für das spätere Studium gelegt wurden. Von hier kommen nur positive Erfahrungen, wie ich schon sagte. Als Rechtsanwalt ist das vermischt und es kann auch nicht anders sein.

Hier möchte ich noch etwas ergänzen: Im Sommer hatte ich einen Erfahrungsaustausch mit einer Gruppe Richtern aus Deutschland und da ist mir etwas hängen geblieben. Sie sagten mir, dass es für sie völlig unverständlich sei – in Bezug auf die rumänische Zivilprozessordnung -, dass in Rumänien, beim letzten Gerichtstermin, die Parteien nicht wissen können, wer den Prozess gewinnen oder verlieren wird. Der Verlauf ist ja so: Da wird das Endplädoyer gehalten und jeder geht nach Hause, mit der Überzeugung, gewonnen zu haben. Dann kommt das Urteil und man hat die Überraschung – und dann noch die zweite, wenn man die Begründung liest.

In den meisten Fällen liest man in den Urteilsbegründungen in Rumänien, was vor Gericht überhaupt nicht im Prozess diskutiert wurde. Das betonten mir die deutschen Richter, dass sie im Prozess alles zur Diskussion bringen müssen, weil sie den Parteien keine Überraschungen in der Urteilsbegründung vorlegen dürfen. Der Richter hat die Pflicht, über alle Details zu befragen, was für die Parteien den Prozessausgang ersichtlich macht. Natürlich sprechen wir von Zivilprozessen und nur Zivilprozessen. Es ist ja auch logisch, man hat ein klares BGB und es ist nicht möglich, anhand dessen zwei unterschiedliche Prozessausgänge zu haben und beide zu begründen. So etwas darf es nicht geben.     

Vielen Dank für Ihre interessanten Ausführungen.