Ein missbräuchliches Gesetz

Droht privaten Arztpraxen ein klägliches Ende?

Zahnärztliche Praxis in Temeswar Foto: Zoltán Pazmány

Das seit der politischen Wende stark geprüfte rumänische Gesundheitswesen, ein  unterfinanziertes, durch Experimente verunsichertes System, durch die starke Abwanderung des Fachpersonals geschwächt, könnte einen weiteren Schlag erhalten: Das Gesetz 185/ 2017, von ANMCS, der Landesbehörde für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen, eingebracht, 2017 vom Parlament angenommen,  hat eine  landesweite Protestwelle in den Reihen der Ärzte ausgelöst. Das genannte Gesetz- es soll ab 1. Januar 2019 in Kraft treten-  soll laut den Gesetzgebern die Qualität im Gesundheitswesen betreffend die Ausübung des Arztberufes sichern. Die neuen Vorschriften betreffen also alle Hausärzte und Fachärzte, die im ärztlichen Privatsektor mittels privaten Kabinetten und Praxen tätig sind. Die Ärzte befinden, dass dieses Gesetz betreffend die Einführung zusätzlicher Kontrollen und Bürokratie, in etlichen Bereichen doppelten Qualitätsstandards ein unnötiges und für Ärzte und Patienten mit zusätzlichen hohen Kosten verbundenes  Gesetz ergebe. Die Anwendung dieses Gesetzes, das wie geplant durch Experten von ANMCS (Diese Behörde hat eigentlich... keine Experten zur Prüfung der Qualität in der Ausübung des Arztberufes!) auf dem gesamten Landesgebiet gewährleistet werden soll, wird schwerwiegende Folgen haben. Die Privatärzte, deren Tätigkeit und Dienstleistungen qualitätsmäßig mehrfach abgesichert sind (von Arztdiplom, bis zu CAEN-Code, Registrierzeugnis, Gutachten von Sanepid, vom Ärztekollegium, der Gesundheitsbehörde DSP  und  der Krankenkasse),  sollen demnach einer neuen und mit hohen Kosten verbundene bürokratische Prozedur  unterzogen werden. Die zusätzlichen Kosten werden die Kosten der ärztlichen Dienstleistungen in die Höhe schrauben und in voraussichtlich einem Jahr zur Schließung der Hälfte der privaten Praxen, vor allem jener auf dem Lande, zur Folge haben. Ein beredtes Beispiel bietet die Situation der zahnärztlichen Praxis hierzulande: Im ländlichen Rumänien gibt es etwa 2000 Zahnärzte, im Kreis Temesch  steht ein Zahnarzt etwa für 1300 Einwohnern zur Verfügung. Ein Großteil der Praxen sind in Temeswar, in den Neubauvierteln. Laut Dr. Mihaela Carmen Cu]ui, Vertreterin der Temescher Zahnärzte, handelt es sich offensichtlich um einen widerrechtlichen Eingriff in den Privatsektor. Nirgends in der EU wird diese Tätigkeit "von oben", durch ein Gesetz gutgeheißen und dauerhaft geprüft. Die private ärztliche Tätigkeit wird in allen Länden der EU vom jeweiligen lokalen Ärztekollegium genehmigt und geprüft. Laut Dr. Cu]ui würde wegen diesem neuen Gesetz die Hälfte der privaten Kabinette ab Jahresbeginn 2019  in kurzer Zeit schließen müssen. Das selbstverständlich nicht nur zum Schaden der Ärzte sondern vor allem zum Leidwesen der Patienten, vor allem der zum Großteil betagten Bevölkerung vom Lande. Im ländlichen Rumänien leben derzeit 65 Prozent der Bürger von einer Sozialrente und  80 Prozent der Rumänen haben chronische Zahnprobleme. Eine Temeswarer Initiativgruppe, der die Ärzte Claudia Iftode, Ioana Aliona, Cristina Molnar und Mihaela Carmen Cuțui angehören, startete eine großangelegte Protestaktion, der sich nun Ärztevertreter aus über 30 Landeskreisen angeschlossen haben. Ein Protestschreiben ging letztens gar an den Rumänischen Informationsdienst SRI, da das Gesetz 185/2017 verheerende Folgen für die Gesundheit der Bevölkerung und demnach auch für die nationale Sicherheit haben könnte.  Auf etliche Eingaben an die rumänischen Behörden (Präsidentschaftsamt, Gesundheitsministerium, Abgeordnetenkammer und Senat, Ombudsmann)  erhielt man die gleiche kuriose Antwort: Diese Gesetzesänderung ist keine Bedingung der EU!?