„Viele ausländischen Kunden wissen nicht, dass der Unterschied im Verfahren sehr groß ist.“

Interview mit der Anwältin Oana D²noiu, von der Anwaltskanzlei „D²noiu & Simionovici Law Office“

Rechtsanwältin Oana Dănoiu Foto: Zoltán Pázmány

Wirtschaftsrecht und das öffentlichen Vergaberecht sind die Bereiche, für die die Firmen auf Anwälte zurückgreifen. Die junge Anwaltskanzlei „Dănoiu & Simionovici“ hat sich auf diese schwierigen Bereiche spezialisiert und kommt auch vielen deutschen Kunden entgegen. Mit der Anwältin Oana Dănoiu sprach die Redakteurin Ștefana Ciortea-Neamțiu.

 

Die Anwaltskanzlei, die Sie leiten, ist auf die öffentliche Auftragsvergabe und auf Wirtschaftsrecht ausgerichtet. Warum haben Sie diese zwei Sparten ausgesucht?

Es gibt nur wenige Anwälte in Temeswar, die auf das öffentliche Auftragsvergaberecht spezialisiert sind, die meisten sind in Bukarest. Wir haben einen Mandanten aus Deutschland gehabt, wir haben lange für ihn gearbeitet, alles gemacht, was zum Wirtschaftsrecht gehörte. Nach und nach haben wir auch das dazugelernt, was zum öffentlichen Vergaberecht gehört. denn das lernt man nicht während des Studiums. Jetzt haben wir viele Mandanten. Was die deutschen, österreichischen oder anderen europäischen Kunden nicht wissen, ist, dass es einen großen Unterschied gibt, was das Verfahren hier und in anderen europäischen Staaten betrifft.

Bitte erörtern Sie das näher! Worin besteht der Unterschied im Verfahren?

Zum Beispiel, wenn man eine Bauarbeit gewinnen will, kommen mehrere Anbieter und der öffentliche Auftraggeber stellt eine Mitteilung heraus, in der steht, wer diese Arbeit gewonnen hat. Wenn man etwas Falsches bei den anderen Anbietern findet, kann man Beschwerde beim Nationalen Rat für die Lösung von Beschwerden einlegen (CNCS). Gegen die dortige Entscheidung kann man beim Berufungsgericht Klage erheben. Das ist in Deutschland anders.

Ungefähr wie viele ausländische Kunden haben Sie bisher betreut?

Die Anzahl kann ich nicht genau nennen, ich hatte einen permanenten Kunden, den wir zwei-drei Jahre lang betreut haben, der aber nicht mehr in Temeswar ist und mehrere Kunden, denen wir geholfen haben, je einen Vertrag zu verfassen oder nur für einen gewissen Prozess, meistens hatten sie einen Dienstleistungsvertrag und dann ist ein Prozess entstanden.

Welches sind die wichtigsten aktuellen Themen im Wirtschaftsrecht in Rumänien und auch in der öffentlichen Auftragsvergabe? Worin liegen die Probleme?

Die Probleme kommen aus dem Gesetz, das Gesetz ist nicht gut formuliert, was die öffentliche Auftragsvergabe betrifft. Das Projekt, das jetzt vorliegt, ist nicht einmal legal in meiner Sicht: kleinere Firmen sollen nicht mehr anbieten können, nur große Firmen sollen an der öffentlichen Ausschreibung teilnehmen, weil eine sehr hohe Garantie verlangt wird. Das Gesetz ist in der Projektphase. In Bukarest hat mein Kollege an einer Sitzung zu diesem Thema mit mehreren Anwälten und Richtern teilgenommen und er kam sehr enttäuscht zurück.

Können Sie einen besonderen Fall darstellen, den sie betreut haben, ohne die Namen der Kunden zu offenbaren, selbstverständlich?

Leider wird das in Rumänien oft erlebt: Ich habe für eine Firma von einer anderen Firma eine gewisse Summe vor Gericht gewonnen und dann als der Prozess gewonnen war, hat letztere Firma gleich Insolvenz gestartet. Dann konnten wir, obwohl wir auch Strafanzeigen gemacht hatten, die Summe nicht mehr bekommen. Das sind Probleme, mit denen man als Anwalt für juristische Personen konfrontiert wird.

Auf der Webseite der Anwaltskanzlei haben Sie auch eine Rubrik Neuigkeiten. Da haben Sie als letztes über die Besteuerung der verwahrlosten Gebäude gepostet und dass diese seit dem Jahresanfang um 300-500% gestiegen ist und da stand auch, dass nicht alles, was die Stadtverwaltung in die Wege geleitet hatte, legal war. Können Sie das, bitte, den Lesern erklären?

Die ganze Prozedur war eigentlich nicht legal. Denn es gibt einen Beschluss des Stadtrates, in dem steht, wie man verfahren soll. Der Besitzer des Gebäudes oder die Wohnungseigentümergemeinschaft hätte zunächst schriftlich benachrichtigt werden müssen, dann einen Termin von sechs Monaten bekommen sollen, um die Arbeiten vorzunehmen. Erst wenn die Arbeiten innerhalb der sechs Monate nicht durchgeführt wurden, hätte man feststellen können, ob das Gebäude eine Ruine ist oder nicht. Nicht die Polizei, die die Gebäude fotografiert hat, hätte das feststellen müssen, sondern ein Architektenteam. Das haben sie also nicht legal gemacht. Die Eigentümer haben dann erfahren, dass sie um 300-500 Prozent höhere Steuern haben. Wir haben das sowohl auf administrativer Ebene angegriffen als auch bei den Finanzen. Das wird in der Instanz entschieden, aber die Verfahrensweise war nicht legal. Ich glaube nicht, dass wir verlieren können.

Wenn sich jetzt eine deutsche Firma in Temeswar niederlasen würde, wie würden Sie diese Firma beraten, was das rumänische Wirtschaftsrecht betrifft?

Es hängt davon ab, in welcher Branche die Firma tätig ist. Wir machen alles von Gründungsakten angefangen. Ich würde jedem raten, sich an einen Anwalt zu wenden, bevor eine Gesellschaft gegründet wird. Ein Anwalt kann seinen Mandanten betreuen, was das Gesetz in Rumänien betrifft, kann alle Papiere erstellen.

Wie lange dauert es?

Nach dem Verfassen kommen die Dokumente zum Handelsregister. Es dauert zwischen einem und zwei Monaten bis eine Firma entsteht.