60 Tage als Frist für gerichtliche Auflagen

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Durch eine Eilverordnung von Mittwoch hat die Regierung eine Gesetzeslücke geschlossen und damit einem Durcheinander bei Rechtsverfahren vorgebeugt. Das Verfassungsgericht hatte die Bestimmung im neuen Verfahrensrecht über die Verfügung der juristischen Auflagen (control judiciar) für verfassungswidrig erklärt, weil darin keine Frist vorgesehen war. Die Regierung hat nun – auf Vorschlag des Justizministeriums – durch eine Eilverordnung das Versäumnis korrigiert und eine Frist von 60 Tagen für diese Maßnahme festgesetzt. Nach dieser Frist entscheidet das Gericht erneut, ob die Maßnahme gegen eine Person beibehalten oder aufgegeben wird. Dasselbe gilt auch für die Auflagen unter Kaution.