Adrian Severins Nichtigkeitsklage abgelehnt

Bukarest (ADZ) - Der Oberste Gerichtshof hat den Antrag des ehemaligen Europaparlamentariers Adrian Severin auf Aufhebung seiner Haftstrafe definitiv zurückgewiesen. Severin war 2016 vom Hohen Gerichts- und Kassationshof (ICCJ) wegen Bestechungsannahme und Vorteilsgewährung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden und Anfang dieses Jahres bedingt entlassen worden. Sein Antrag gründete sich auf die Entscheidung des Verfassungsgerichts im November 2018, derzufolge die Zusammensetzung der fünfköpfigen Spruchkammer der Richter im ICCJ nicht gesetzmäßig gewesen sei und infolgedessen neu besetzt werden musste.