Auch drittes Justizgesetz teilweise verfassungswidrig

Verfassungshüter lassen Klagen des OG und der PNL zu

Bukarest (ADZ) – Das Verfassungsgericht (VG) hat am Dienstag den Klagen des Obersten Gerichts (OG) sowie der oppositionellen PNL gegen die vom Parlament Ende Dezember verabschiedeten Änderungen des Gesetzes betreffend den Hohen Magistraturrat (CSM) stattgegeben und diese für teilweise verfassungswidrig befunden.

Nach Angaben von VG-Präsident Valer Dorneanu handelt es sich dabei um fünf wesentliche Änderungen, die von den Verfassungshütern einstimmig für nicht verfassungskonform befunden worden sind – so etwa die Änderung betreffend das Wahlverfahren der CSM-Vorsitzenden. Nach dem Willen des mit der Änderung der drei Justizgesetze beauftragten Iordache-Ausschusses wäre der Vorsitzende des Richter-Flügels des CSM künftig automatisch auch zu dessen Chef und der Vorsitzende des Staatsanwalts-Flügels zu seinem Stellvertreter geworden.

Das VG stellte jedoch klar, dass beide Ämter nur infolge einer einschlägigen Abstimmung im CSM-Plenum besetzt werden können. Als eklatanten Verstoß gegen die Gewaltenteilung schmetterte das VG auch die Änderung betreffend die Überprüfung von CSM-Mitgliedern durch die SRI- und SIE-Kontrollausschüsse des Parlaments ab.