Ausschuss: Kein „Heim-Vollzug“ für Korrupte

Nicolicea: „Die Öffentlichkeit wünscht es nicht“

Bukarest (ADZ) - Im Zuge der geplanten Strafrechtsnovelle scheint die PSD-ALDE-UDMR-Mehrheit mehr denn je auf das Wohlbefinden der Sträflinge bedacht: So etwa sah eine von der PSD eingebrachte und jüngst im Rechtsausschuss des Unterhauses zur Debatte stehende Änderungsvorlage vor, dass Insassen, die rechtskräftig zu bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden sind, ihre Haftstrafen künftig auch daheim oder bruchstückweise an Wochenenden in extra dafür einzurichtenden „Sonderzentren“ absitzen können.

Da die Haftstrafen für wegen Korruptionsdelikten Verurteilte zumeist unter besagter 5-Jahres-Schwelle liegen, sorgte die Gesetzesvorlage allgemein für Empörung. Der Rechtsausschuss beschloss daher am Mittwoch, diese Milde gegenüber Korrupten doch nicht walten zu lassen und die umstrittenen Änderungsvorschläge zum Teil zurückzunehmen: Gewalt- und Wiederholungstäter sowie wegen Bestechlichkeit, Amtsmissbrauch und weiteren Korruptionsdelikten Verurteilte sollen keinen Anspruch auf den geplanten „Heim-Vollzug“ haben, wie der Ausschussvorsitzende Eugen Nicolicea anschließend mitteilte. Man beuge sich damit dem „Wunsch der Öffentlichkeit“, fügte der PSD-Politiker hinzu.