Entschädigungen nur für Kläger beim EGMR

Bukarest (ADZ) - Justizminister Tudorel Toader hat Donnerstag mitgeteilt, dass der Staat Entschädigungen an jene ehemalige Gefängnisinsassen bezahlen wird, die ihre Strafe unter unwürdigen Bedingungen absitzen mussten, deswegen das Europäische Gericht für Menschenrechte (EGMR) angerufen haben, und nur, wenn dieses noch kein Urteil gefällt hat. Das Ministerium arbeite an einer Gesetzesvorlage. In anderen Fällen müsse der Staat keine Entschädigungen zahlen, da das gegen Rumänien gefällte Piloturteil nur in dem Sinne interpretiert werden könne, dass Entschädigungen nur den Klägern zustehen, die vor das EGMR gegangen sind.