Erhöhung der Gehälter ist verfassungskonform

Symbolgrafik: pixabay.com

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Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Verfassungsgericht hat Mittwoch entschieden, dass die Erhöhung der Gehälter um 15 Prozent für weitere Kategorien des Personals aus dem Gesundheits- und Schulwesen verfassungskonform ist. Diese Gehaltserhöhungen waren durch Zusatzanträge zu Regierungsverordnungen vom Parlament beschlossen worden, ohne die Geldquelle anzugeben, aus der sie gedeckt werden könnten. Die Regierung und die PNL hatten sie beim Verfassungsgericht angegriffen. Präsident Klaus Johannis erklärte Mittwoch, er werde das Gesetz gegenzeichnen. PSD-Vorsitzender Liviu Dragnea äußerte, dass auf diese Art die Gehaltserhöhung ab dem 1. Januar 2017 erfolgen könne. Über das Gesetz zur Abschaffung von 102 Gebühren will das Gericht Freitag befinden.