Gericht gibt DFDR recht in Verleumdungsprozess

Urteil kann noch angefochten werden

Bukarest (ADZ) - Gewonnen hat das Demokratische Forum der Deutschen in Rumänien (DFDR) den Prozess gegen den rumänischen Historiker Prof. Dr. Ioan Scurtu, den es wegen Verleumdung angeklagt hatte. In dem am 15. Dezember 2017 ausgesprochenen Urteil hielt der Gerichtshof des sechsten Bukarester Stadtbezirks fest, dass Dr. Scurtu das Image und Prestige des Demokratischen Forums der Deutschen in Rumänien durch verleumderische Aussagen und Anschuldigungen und ihre Verbreitung in Massenmedien verletzt hat. Dr. Scurtu hatte in der Zeitung „Cotidianul“ vom 15. Februar 2017 sowie auf seinem persönlichen Blog den Artikel ,,Schimbarea la faţă a Grupului Etnic German din România“ („Die Verklärung der Deutschen Volksgruppe in Rumänien“) veröffentlicht.

Das Gericht verpflichtet Dr. Scurtu, die oben genannten Verletzungen der Rechte des DFDR einzustellen, den genannten Artikel von seinem Blog zu löschen und auf eigene Kosten das Gerichtsurteil in der Zeitung „Cotidianul“ zu veröffentlichen. Desgleichen wurde Dr. Scurtu zu einem Schadenersatz von 6000 RON verurteilt.
Das Urteil kann innerhalb der nächsten 30 Tage angefochten werden.