Gesetz: Nutzung konfiszierter Immobilien

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Staatspräsident Klaus Johannis hat Montag das von der Abgeordnetenkammer im Oktober gebilligte Gesetz über die Nutzung konfiszierter Immobilien ausgefertigt. Es sieht vor, dass die Immobilien, die infolge eines Strafprozesses konfisziert wurden und ins private Eigentum des Staates übergegangen sind, in die öffentliche Domäne des Staates und die Verwaltung der öffentlichen Institutionen überschrieben werden können. Das geschieht unentgeltlich und aufgrund eines Regierungsbeschlusses. Es handelt sich hauptsächlich um Gebäude, die als Haupt- oder Nebensitz einer Institution genützt werden können. Das Gesetz enthält genaue Regelungen über die Bestimmung des Wertes der Bauten und die Vorgangsweise der Überschreibung.