Gesetz über die Parlamentswahlen gegengezeichnet

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Präsident Klaus Johannis hat Montag das Gesetz über die Parlamentswahlen gegengezeichnet. Durch dieses Gesetz kommt man praktisch wieder auf die Listenwahl zurück, die bis 2008 gültig war. Beibehalten werden die fünf Prozent als Eintrittschwelle ins Parlament.

Ein Abgeordneter vertritt 73.000 Einwohner und ein Senator  168.000 Einwohner. So wird es in der Kammer 308 Abgeordnete geben, hinzu kommen die 18 Abgeordneten der nationalen Minderheiten. Die Anzahl der Senatoren ist 134. Die rumänische Diaspora wird unverändert mit zwei Senatoren und vier Abgeordneten im Parlament vertreten sein. Gegengezeichnet hat der Präsident auch das Gesetz über die Ständige Wahlbehörde.