Härteres Vorgehen gegen Ruhestörer verfassungsmäßig

Bode: Vorschriften zielen auch auf Bandenkonflikte

Bukarest (ADZ) -Dass die Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung schärfer bestraft wird, verstößt offenbar nicht gegen das Grundgesetz. Das entschied das Verfassungsgericht am Mittwoch. Die oppositionelle USR hatte gegen eine von Ex-Premierminister Nicolae Ciucă und Ex-Innenminister Lucian Bode (beide PNL) auf den Weg gebrachte Strafrechtsnovelle geklagt. Tätliche Angriffe, Drohungen und Beleidigungen gegen Polizisten, Justizbeamte, Angehörige der Streitkräfte aber auch Förster werden demnach bei der Strafzumessung durch die Gerichte strenger bewertet und sind mit einem höheren Strafmaß als sonst bewehrt. Allein die Beteiligung an einem Gerangel kann im Extremfall sogar mit drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Wer durch Gewalt gegen Menschen oder Güter die öffentliche Ruhe und Ordnung stört, riskiert Gefängnis zwischen einem Jahr und fünf Jahren. 

Die USR und mehrere Zivilrechtsvereine, aber auch die AUR hatten das Gesetz scharf kritisiert, da es aus ihrer Sicht das Demonstrationsrecht einschränkt. PNL-Politiker Bode stellte nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts klar, dass die neuen Vorschriften auch auf in der Öffentlichkeit ausgetragene Konflikte von Banden abzielen.