Interessenkonflikt verjährt nach drei Jahren

Gesetz muss noch von Präsident unterzeichnet werden

Bukarest (ADZ) - Der Senat hat am Dienstag einen Gesetzesentwurf des PSD-Abgeordneten Cătălin Rădulescu verabschiedet, wonach die Unvereinbarkeit der Ämter und der daraus entstehende Interessenkonflikt nach drei Jahren verjähren und nicht mehr mit dem Verlust des Amtes geahndet werden können. Die angenommene Änderung bezieht sich auf das Gesetz Nr. 176/2010 über die Integrität in der Ausübung von Ämtern und öffentlichen Würden.

Initiator Rădulescu sagte, es sei nicht hinzunehmen, dass der Gesetzgeber Parlamentarier in solchen Fällen nur mit Verwaltungsstrafen bestraft, für Beamte und andere Würdenträger jedoch den Amtsverlust vorsieht. Auch müsse es für solche Taten eine Verjährungsfrist geben. Da der Senat entscheidungsbefugt ist, wird die Novelle nun direkt Staatspräsident Klaus Johannis zur Unterzeichnung vorgelegt.