Justizgesetze: Regierung ändert Änderungen

Kabinett nimmt Eilerlass 7 teilweise zurück

Foto: pixabay.com

Bukarest (ADZ) - Die Regierung Dăncilă will ihren umstrittenen Eilerlass Nr. 7, gegen den die Richter und Staatsanwälte des Landes seit mehr als einer Woche Sturm wegen der darin vorgesehen weiteren Aushebelung der Gewaltenteilung laufen, teilweise zurücknehmen.

Konkret kündigte Ministerpräsidentin Viorica Dăncilă (PSD) am Dienstag zu Beginn der wöchentlichen Regierungssitzung einen weiteren Eilerlass an, durch den die vor zwei Wochen per Dringlichkeitsverordnung Nr. 7 erlassenen Änderungen der drei wesentlichen Justizgesetze abermals geändert werden sollen. Auch die jüngsten Änderungen wurden vom Kabinett Dăncilă ohne Zustimmung des Justizrates (CSM) verabschiedet.

Zu den zurückgenommenen Regelungen gehören jene betreffend die verwässerte Rolle der Staatsanwaltsabteilung des Justizrates (CSM), betreffend den „guten Leumund“, der ausschlaggebend für die Entlassung oder Beförderung von Richtern und Staatsanwälten sein sollte, sowie das künftig auf 45 Tage beschränkte Interimsamt von Chefanklägern. Die neue Sonderermittlungsbehörde für Justizstraftaten und die ihr zugesprochenen Sondervollmachten wurden indes trotz aller Magistraten-Proteste aufrechterhalten.