Keine Aktien für den Kommunalrat in Konstanza

Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht hat Donnerstag entschieden, dass die Überschreibung von 1,3 Millionen Hafen-Aktien aus dem Staatsbesitz an den Kommunalrat Konstanza verfassungswidrig ist. Der Ombudsmann hatte das Verfassungsgericht angerufen, mit der Begründung, dass dadurch das Staatseigentum geschädigt würde. Gegenwärtig ist das Transportministerium mit 60 Prozent Mehrheitsaktionär des Hafens Konstanza, je 20 Prozent gehören dem Fonds Proprietatea und dem Bürgermeisteramt Konstanza. Die Schwierigkeiten ergeben sich, weil die Aktien des Hafens Konstanza an die Börse gehen sollen.