Keine Ausnahmen für Minderheiten bei Geldwäsche

Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht (VG) hat am Mittwoch einstimmig beschlossen, dass eine Sonderregelung für Minderheitenverbände aus dem Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche verfassungswidrig ist. Die Oppositionsparteien PNL und USR hatten eine Verfassungsbeschwerde eingelegt, u. a. weil entsprechend dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Geldwäschebekämpfung NGOs verpflichtet werden alle ihre Leistungsempfänger zu melden. Minderheitenverbände waren von dieser Regelung explizit ausgeschlossen. Die weiteren Bestimmungen, gegen die Beschwerde eingelegt wurde, erachtet das VG als verfassungskonform.