Klaus Johannis unterzeichnet Steuerverfahrensgesetzbuch

Teilweise Steueramnestie kann in Kraft treten

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Staatspräsident Klaus Johannis hat Montag zwei Gesetze aus dem Steuerbereich gegengezeichnet, nachdem er vorige Woche das neue Steuergesetzbuch zurück ans Parlament geschickt hatte.

Ein jetzt promulgiertes Gesetz bezieht sich auf eine teilweise Steueramnestie, dadurch werden vor allem einige Absurditäten, die von den Steuerbehörden aufgrund der bisherigen Gesetze veranlasst wurden, ausgeräumt. Das Gesetz war Ende Juni von der Abgeordnetenkammer gebilligt worden und betrifft vor allem freiberufliche Tätigkeiten und deren Besteuerung. Nachdem es aber nicht rückwirkend angewendet werden kann, will das Finanzministerium nach Lösungen suchen, um Bürgern, die schon bezahlt haben, das Geld zurückzugeben.

Ebenso unterzeichnete Johannis das Steuerverfahrensgesetzbuch (Codul de procedură fiscală). Beide Gesetze sollen am 1. Januar 2016 in Kraft treten, wobei es noch unklar ist, wie es mit dem Steuergesetzbuch weitergehen wird.

Das neue Verfahrensgesetzbuch erbringt bessere Regelungen in den Beziehungen zwischen Steuerzahlern und Behörden, u. a. durch die Einführung des Prinzips „In dubito contra fiscus“, das bedeutet, dass in Zweifelsfällen die Gesetze zugunsten des Steuerzahlers gedeutet werden. Auch Beanstandungen müssen nicht mehr innerhalb von 45 Tagen hinterlegt werden, der Termin wurde auf sechs Monate verlängert.