Lokalpolitiker mit wirtschaftlicher Tätigkeit

Bukarest (ADZ) - Kommunalpolitiker (Bürgermeister, Kreisratschefs, deren Stellvertreter sowie Kreisräte) dürfen künftig auch privatwirtschaftlich tätig sein, solange keine direkte Beziehung zwischen dieser ihrer Tätigkeit und ihrem Amt besteht. Die vom „Kalaschnikow-Abgeordneten“ Cătălin Rădulescu eingebrachte, umstrittene Gesetzesvorlage, die weiters auch vorsieht, dass Interessenkonflikte und Amtsunvereinbarkeiten nach drei Jahren verjähren, wurde vom Unterhaus mit breiter Mehrheit (196 Für-, 59 Gegenstimmen) verabschiedet; als nächstes wird das Gesetz dem Staatschef zur Unterzeichnung vorgelegt.