„Ohne Straffällige“: Volksbegehren für verfassungskonform befunden

Bürgerinitiative zielt bekanntlich auf eine Verfassungsänderung ab

Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht (VG) hat am Dienstag das Bürgerbegehren „Ohne Straffällige in öffentlichen Ämtern“ nach formaler Prüfung einstimmig für verfassungskonform befunden und damit grünes Licht für die angestrebte Änderung von Artikel 37 der Verfassung gegeben.

Besagter Verfassungsartikel, der das passive Wahlrecht bzw. das Recht gewählt zu werden, regelt, soll künftig um einen Absatz erweitert werden, der vorsieht, dass „keine rechtskräftig zu Haftstrafen verurteilten Bürger, die ihre Straftaten vorsätzlich begangen haben, in Einrichtungen der Kommunalverwaltung, in Ober- und Unterhaus oder in das Amt des Staatspräsidenten gewählt werden können“.

Das Volksbegehren muss nun als nächstes von den beiden Parlamentskammern verabschiedet werden – und zwar jeweils mit einer Zweidrittel-Mehrheit. Anschließend muss innerhalb von 30 Tagen ein Referendum angesetzt werden; die Verfassungsänderung tritt in Kraft, wenn sich beim Volksentscheid die Mehrheit der Wähler dafür ausspricht.

Die oppositionelle USR, die maßgebend zur Sammlung der nötigen Unterschriften beigetragen hatte, stellte nach dem VG-Urteil klar, dass „eine Million Rumänen ihre Hoffnung auf ein besseres, entwicklungsorientiertes Land“ geäußert haben, an dessen „Spitze künftig keine wegen Korruptionsdelikten verurteilten Personen mehr stehen werden“. USR-Chef Dan Barna forderte alle Parlamentsparteien auf, das Bürgerbegehren fortan zu unterstützen. Skeptisch zeigte sich indes sein Bündnispartner, PLUS-Chef Dacian Cioloș: „Ein Parlament, dem einerseits ein Vorbestrafter und andererseits ein Ex-Premier vorsteht, der seit mehr als 5 Monaten die Aufhebung seiner Immunität hinauszögert, wird dieses Bürgerbegehren sicherlich abschmettern“, so Cioloș.