Parteien mit weniger Unterschriften gründen

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Mehrere Gründungsmitglieder der Piratenpartei Rumänien haben sich ans Verfassungsgericht gewendet, mit der Eingabe, dass Art. 19 des Parteiengesetzes Nr. 14/2003 gegen die Verfassung verstoße. Dieser Artikel sieht vor, dass für die Gründung einer Partei 25.000 Unterschriften nötig sind, und zwar aus 18 Verwaltungskreisen und dem Munizipium Bukarest, wobei aus einem Kreis mindestens 700 Personen unterschreiben müssen. Diese Bestimmungen wurden also für verfassungswidrig erklärt, wobei das Verfassungsgericht allerdings keine Mindestanzahl von Gründungsmitgliedern nennt. Es geht der Piratenpartei evident darum, Parteien leichter gründen zu können.

Noch nach dem alten Parteiengesetz hat der Abgeordnete Daniel Fenechiu, Sprecher der PP-DD, die Gründung einer neuen Partei bekanntgegeben, sie heißt Nationaldemokratische  Partei (PND). Für ihre Gründung hat der Abgeordnete Listen mit 32.000 Unterschriften eingeholt, mehr also als die laut altem Gesetz  nötigen 25.000 Unterschriften. Unter den Gründungsmitgliedern befinden  sich außer PP-DD-Leuten auch 11 andere Abgeordnete. Die Listen sollten gestern beim Gericht hinterlegt werden. Im Parteistatut ist vor allem von Integrität, Prinzipientreue und Transparenz die Rede. Laut Fenechiu wollen die Mitglieder dieser Partei aber keine Allianzen im Parlament eingehen, sondern einzelne Projekte unterstützen.