Persilschein für Abgeordnete im Interessenkonflikt

Änderungen des ANI-Gesetzes verfassungskonform

Bukarest (ADZ) - Rumäniens Verfassungsgericht (VG) hat am Donnerstag allen Parlamentsabgeordneten, denen die Integritätsbehörde ANI zwischen 2007 und 2013 Interessenkonflikte bescheinigt hatte, einen Persilschein ausgestellt.

Die Verfassungshüter befanden mehrheitlich, dass die von Ex-Justizminister Florin Iordache (PSD) angeregte und der Parlamentsmehrheit verabschiedete Verwässerung der ANI-Regelungen verfassungskonform ist. De facto segnet das VG damit u. a. die umstrittene Änderung ab, die vorsieht, dass alle gegen Parlamentarier erlassenen Verbote (vor allem das Verbot der Ausübung öffentlicher Ämter für bis zu drei Jahren), die aufgrund von ANI-Befunden aus dem Zeitraum 2007-2013 erlassen worden waren, null und nichtig sind.

Iordache hatte seinen Vorlage zur Änderung des ANI-Gesetzes damit begründet, dass die Integritätsbehörde bis 2013 selbst Befunde ausstellen konnte. Darauf verwies nun auch das VG: Die Änderungen seien verfassungskonform, da sie außerstrafrechtliche Angelegenheiten visieren und kein Gerichtsurteil beeinträchtigen würden, hieß es in einer Mitteilung des VG. Gegen die Verwässerung des ANI-Gesetzes hatte die oppositionelle PNL geklagt.