Sozialhilfe kann noch leichter gestrichen werden

Verschärfungen des Gesetzes in Kraft getreten

Seit Anfang dieser Woche können Sozialhilfeempfänger kein Arbeits- oder Weiterbildungsangebot mehr ablehnen, ohne das Recht auf Sozialhilfe für ein Jahr zu verlieren. Familien kann die Sozialhilfe gestrichen werden, wenn arbeitsfähige Mitglieder nicht an Saisonarbeiten oder „Arbeiten im lokalen Interesse“ teilnehmen.
Symbolbild: pixabay.com

Bukarest (ADZ) - Seit Anfang der Woche dürfen Sozialhilfeempfänger keine angebotene Arbeitsstelle oder Teilnahme an Programmen der Arbeitsämter mehr ablehnen, ohne das Recht auf Sozialhilfe für sich selber oder die Familie für 12 Monate zu verlieren. Bisher waren drei Verweigerungen möglich. Die im Sommer fast einstimmig vom Parlament verabschiedete Verschärfung ist am Montag in Kraft getreten.

Der unabhängige Abgeordnete Adrian Dohotaru hatte im Sommer erklärt, dass politische Entscheidungen bezüglich der Sozialhilfe aufgrund von Mythen und „ideologischer Verachtung gegen Arme“ getroffen werden. Er wies darauf hin, dass nur knapp über 200.000 Personen – nicht Millionen wie oft verlautet wird – Sozialhilfe empfangen, unter einem Prozent der Betroffenen eine Arbeits- oder Weiterbildungsstelle ablehnen würden und die Sozialhilfe – 255 Lei für zwei Personen – schon gegenüber dem Mindestlohn – 1162 Lei netto – lächerlich klein sei.

ALDE-Chef Dâmbovița Ionel Petre hat am Montag das Inkrafttreten des von Mitgliedern seiner Partei eingebrachten „Gesetzes gegen Faulheit“ begrüßt. Die meisten Sozialhilfeempfänger seien nicht am Arbeiten interessiert, so Petre.