Staatschef unterzeichnet Novelle des ANI-Gesetzes

Persilschein für Abgeordnete im Interessenkonflikt

Archivfoto: presidency.ro

Bukarest (ADZ) - Staatschef Klaus Johannis hat am Mittwoch die von der Parlamentsmehrheit verabschiedete umstrittene Novelle des Gesetzes betreffend die Integritätsbehörde ANI (144/2007) gegengezeichnet – de facto gezwungenermaßen, nachdem er alle Möglichkeiten der Gegenwehr des Präsidenten (Neuprüfung der Gesetzesvorlage durch das Parlament, anschließend Verfassungsbeschwerde dagegen) ausgeschöpft hatte.

Das novellierte ANI-Gesetz stellt bekanntlich allen Parlamentsabgeordneten, die sich zwischen 2007 und 2013 des Interessenkonflikts schuldig gemacht haben, einen Persilschein aus, genauer gesagt, hebt es alle von den Gerichtsinstanzen in diesem Zeitraum verhängten Verbote gegen Parlamentarier auf.

In einer Presseerklärung hob die Präsidentschaft anschließend ein letztes Mal hervor, dass die nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft tretenden Gesetzesänderungen weder dem „allgemeinen Interesse“ noch den „Integritätsstandards“ dienen, die bei öffentlichen Ämtern Voraussetzung sein müssten, und darüber hinaus auch die von Rumänien im Zuge seines Beitritts zur Europäischen Union eingegangenen Verpflichtungen eindeutig in Frage stellen.