Staatspräsident Klaus Johannis unterzeichnet neues Rentengesetz

Das zum 1. September in Kraft tretende Gesetz sieht zahlreiche Änderungen vor

Bukarest (ADZ) - Staatschef Klaus Johannis hat am Montag das neue, unter Federführung von Ex-Arbeitsministerin Olguța Vasilescu (PSD) erarbeitete Rentengesetz unterzeichnet, das eine schrittweise Anhebung des Rentenpunktes, die Neuberechnung aller Altersbezüge sowie eine Vielzahl weiterer Änderungen vorsieht.

Die Rentennovelle sieht die Anhebung des Rentenpunktes ab September auf 1265 Lei, 2020 sodann auf 1775 Lei und schließlich 2022 auf 1875 Lei vor. Der finanzielle Aufwand dafür beläuft sich allein für das letzte Quartal 2019 auf 8,4 Mrd. Lei, 2020 auf 24,8 Mrd. Lei, 2021 auf 58,1 Mrd. Lei und 2022 letztlich auf 81 Mrd. Lei. Zeitgleich muss die Rentenkasse alle Altersbezüge neu berechnen – ein Verfahren, für das gegenwärtig laut Behörden noch die Software fehlt. Dabei sollen die Renten aufgrund einer neuen Formel berechnet werden, die auf einem neu eingeführten „Referenzpunktwert“ (VPR) basiert. Die Behörden versichern, dass aufgrund der Neuberechnung kein einziger Altersbezug sinken wird.

Die Mindestzahl von Beitragsjahren zur staatlichen Rentenkasse, aufgrund der eine Mindestrente beantragt werden kann, bleibt unverändert – nämlich 15. Dafür werden Dissertationen (Master- und Doktorarbeiten) künftig zur Beitragsperiode angerechnet (mit einem Referenzpunktwert von 0,25). Beibehalten wurde auch die Anrechnung „schwerer Arbeitsbedingungen“.
Zu den Neuregelungen des zum 1. September in Kraft tretenden Gesetzes gehören die Einführung einer Witwen-/Witwerrente, die 25% des Altersbezugs des Verstorbenen ausmacht und die zuzüglich zur Rente des Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Eine weitere Neuregelung betrifft Mütter, die mindestens drei Kinder großgezogen haben, in deren Fall das Renteneintrittsalter um bis zu 6 Jahre sinkt.