Strafprozessordnungsnovelle nicht verfassungskonform

Verfassungsgericht schmettert 64 Änderungen ab

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Bukarest (ADZ) - Insgesamt 64 der von der PSD-ALDE-UDMR-Mehrheit im Parlament eingebrachten und diesem Sommer verabschiedeten Änderungen der Strafprozessordnung sind nicht verfassungskonform, während weitere 32 für verfassungskonform befunden wurden, teilte das Verfassungsgericht (VG) am Wochenende in einer Presseerklärung mit.

Für nicht verfassungskonform erklärten die Verfassungshüter nach zweitägiger Prüfung der einschlägigen Verfassungsbeschwerden von Staatspräsident Klaus Johannis, des Obersten Gerichtshofes sowie der oppositionellen PNL und USR u. a. auch zahlreiche von PSD-Chef Liviu Dragnea ausdrücklich gewünschte Änderungen – so etwa jene betreffend außerordentliche Rechtsmittel im Fall rechtskräftiger Verurteilungen.

Liberalenchef Ludovic Orban begrüßte den Befund des Verfassungsgerichts, den er als „fast vollständigen Sieg“ der Präsidentschaft und seiner eigenen Partei wertete.
Entsprechend wandert die hoch umstrittene Novelle der Strafprozessordnung zurück ins Parlament, wo sämtliche für verfassungswidrig befundenen Artikel und Paragraphen erneut abgeändert bzw. in Einklang mit der Verfassung gebracht werden müssen.