Taubstummer „Randalierer“ doch nicht bestraft

Bukarest (ADZ) - Der taubstumme Demonstrant Ioan Duia, der laut Strafmandat „wegen Skandierens von Parolen“ gegen die PSD während des außerordentlichen Kongresses der Partei am 10. März 2000 Lei Strafe zahlen sollte, hat in erster Instanz Recht bekommen. Das Urteil beruft sich darauf, dass Duia nur per Überwachungskamera identifiziert worden war. Die Gendarmerie hingegen argumentiert, die Strafe sei wegen Störung der öffentlichen Ordnung erfolgt, unabhängig von der Art. Ob sie in die zweite Instanz geht, ist noch offen.