Totales Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen

Gesetz von Abgeordnetenkammer angenommen

Symbolgrafik: freeimages.com

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das von der Abgeordnetenkammer am Dienstag verabschiedete Gesetz gegen das Rauchen in öffentlichen Gebäuden wurde mit 164 Für-, 20 Gegenstimmen und 26 Enthaltungen angenommen und steht zur Ausfertigung durch Präsident Klaus Johannis an. Es verbietet das Rauchen in jedem öffentlich zugänglichen Raum, der von mindesten zwei Wänden und einem Dach begrenzt ist, einschließlich improvisierter Unterstände, ob in privater oder öffentlicher Hand.

Des weiteren ist Rauchen am Arbeitsplatz und auf Kinderspielplätzen – dort selbst im Freien – verboten, in öffentlichen Transportmitteln, in staatlichen und privaten Einrichtungen des Gesundheits- und Unterrichtswesens und solchen für Kinderschutz. Verboten wird zudem der Verkauf von Tabakprodukten in Einrichtungen des Gesundheits- und Bildungswesens sowie der lose Verkauf von Zigaretten, Zigarillos und Zigarren.

Zuwiderhandlungen durch natürliche Personen werden mit 100 bis 500 Lei bestraft. Juristische Personen zahlen beim ersten Verstoß 5000 Lei, beim zweiten erhöht sich die Strafe auf 10.000 Lei und vorübergehende Schließung bis zur Berichtigung der Situation.