Unterhaus verabschiedet Briefwahlrecht

Bukarest (ADZ) - Die Abgeordnetenkammer hat am Mittwoch die Briefwahleinführung mit breiter Mehrheit verabschiedet. Das neue Gesetz, das vom Staatschef noch gegengezeichnet werden muss, sieht infolge der von der PSD eingebrachten Änderungen allerdings nur die Briefwahl bei Parlamentswahlen vor, für Europa- und Präsidentschaftswahlen sollen separate Gesetze eingebracht werden. Per Briefwahl bei der kommenden Parlamentswahl abstimmen können laut Gesetzestext nur rumänische Wahlberechtigte mit Wohnsitz im Ausland, die sich vorab schriftlich, genauer gesagt durch per Post versendete Schreiben oder persönlich bei den rumänischen Botschaften oder Konsulaten registrieren lassen. Eine elektronische Registrierung ist laut jüngsten Änderungen nicht möglich.