Verfassungsgericht lehnt Klage des Präsidenten ab

Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht hat am Mittwoch eine Klage des Präsidenten Klaus Johannis abgelehnt, in welcher der Staatschef Premierministerin Viorica Dăncilă vorgeworfen hatte, während ihres Urlaubs vom 6. bis 13. August Amtsbefugnisse an Vizepremier Paul St˛nescu nicht verfassungskonform abgegeben zu haben. Das VG erklärte, dass der Verfassungsartikel bezüglich der Ernennung eines interimistischen Premiers nicht zum Tragen komme, da die Regierungschefin weder alle Amtsbefugnisse abgegeben habe, noch in einer Lage war, in welcher sie ihren Zuständigkeiten nicht hätte nachkommen können.