Verfassungsgericht über Einziehung von Vermögen

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Verfassungsgericht hat am Wochenende über einen Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch (Art. 112) über die „Erweiterte Vermögenseinziehung“ entschieden und festgelegt, dass diese für Güter, die vor 2012 erworben wurden (also vor dem Inkraftreten der Gesetze zur Abänderung des Strafgesetzbuches), nicht angewendet werden können. Die Eingabe ans Verfassungsgericht hatte damit argumentiert, dass Gesetze nicht rückwirkend angewendet werden können. Das Verfassungsgericht habe sich dabei an die Entscheidungen gehalten, die der Europäische Gerichtshof in solchen Strafsachen gefällt hat, erklären Experten. Allein im Jahr 2013 hat DNA Güter im Wert von 1,557 Milliarden Lei mit Beschlag belegt.