Verfassungsgericht über Immunität des Präsidenten

Staatschef kann nicht nach eigenem Ermessen verzichten

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Verfassungsgericht hat die Begründung seines Urteils vom 13. November l. J. veröffentlicht, das sich auf die Immunität des Staatspräsidenten bezieht und von einem Fall ausgeht, in dem die Senatorin Gabriela Firea das Gericht angerufen hatte.

Gabriela Firea hatte sich an die Staatsanwaltschaft und Gerichtsinstanzen gewendet, weil Staatspräsident Traian Băsescu sie und ihren Mann während des Wahlkampfs bedroht hatte. Das Urteil des Verfassungsgerichts besagt, dass in diesem Fall keine Strafverfolgung aufgenommen werden kann.

Die Richter erklären, dass der Staatspräsident für die Äußerung seiner politischen Meinungen weder während seines Mandats noch nachher gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Auf diese Weise wird seine Entscheidungsfreiheit geschützt.

Andererseits bewirkt die Immunität des Staatspräsidenten, dass jede Strafverfolgung gegen ihn während seiner Amtszeit nicht einmal aufgenommen wird. Er kann für seine Taten höchstens nach Ende seines Mandats zur Verantwortung gezogen werden, denn in diesem Fall gibt es keine Verjährung.

Die Verfassungsrichter halten auch fest, dass der Staatschef auf diese Immunität nicht verzichten kann. Der gewählte Präsident Klaus Johannis hatte während des Wahlkampfs erklärt, dass er auf die Immunität des Staatspräsidenten verzichten werde.