Verfassungsklage gegen Strafprozessordnung

Staatschef ersucht VG um Aufschub des Urteils

Bild: pixabay.com

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Bukarest (ADZ) - Staatspräsident Klaus Johannis hat am Mittwoch Verfassungsbeschwerde gegen die von der PSD-ALDE-UDMR-Mehrheit verabschiedeten Änderungen der Strafprozessordnung sowie des Gerichtsverfassungsgesetzes eingelegt. Bei der Strafprozessordnung focht Johannis 33 umstrittene Änderungen an.

In einem Schreiben an Verfassungsgerichtspräsident Valer Dorneanu ersuchte der Staatschef das Gremium zudem, sein Urteil bis nach der hierzu abzugebenden Bewertung der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht, besser bekannt als Venedig-Kommission, zu vertagen. Eingedenk der stets guten Zusammenarbeit zwischen den rumänischen Behörden und der in verfassungsrechtlichen Belangen ausschlaggebenden Einrichtung des Europarates ersuche er die Verfassungsrichter, vor ihrer Urteilsfindung deren Bericht abzuwarten, um diesen gebührend verwerten zu können, schrieb der Staatschef. Die einschlägige Bewertung der Venedig-Kommission wird im September erwartet. Ob das Verfassungsgericht dieser Bitte des Staatspräsidenten nachkommt, steht in den Sternen – ein ähnliches Ansuchen Johannis’ hatten die Verfassungshüter im Frühsommer nämlich missachtet.