Verjährung des Interessenkonflikts verfassungswidrig

Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht (VG) hat am Dienstag in einer Begründung zu einem Anfang November gefällten Urteil angegeben, dass ein im Sommer vom Parlament verabschiedetes Gesetz bezüglich der Verjährung der Strafbestände des Interessenskonflikts und der Unvereinbarkeit von Ämtern bei staatlichen Beamten nach drei Jahren ab der Tat verfassungswidrig ist. Das Gesetz erfüllt laut VG die „anerkannten Anforderungen an eine juristische Fachsprache“ nicht; durch diese technischen gesetzgebenden Defizite wird Art. 1 Abs. 5 der Verfassung, bzw. die Verpflichtung der Einhaltung von Gesetz und Verfassung, nicht eingehalten.