VG-Urteil in der Belina-Affäre: kein Verfassungskonflikt

Antrag von Tăriceanu einstimmig abgelehnt

Bukarest (ADZ) – Das Verfassungsgericht Rumäniens (VG) hat am Donnerstag im Organstreitverfahren zwischen der Regierung und der Antikorruptions-Staatsanwaltschaft (DNA) in der Causa Belina einstimmig den Antrag von Senatspräsident Călin Popescu Tăriceanu abgelehnt und festgestellt, dass zwischen der Exekutive und der DNA kein Verfassungskonflikt besteht. Der Nachrichtenagentur Agerpres zufolge, sind die Verfassungsrichter der Auffassung, dass die beiden Regierungsbeschlüsse aus dem Jahre 2013, die die Eigentumsrechte für die Donauinsel Belina und den Donauarm Pavel dem Kreisrat Teleorman übertragen hatten, keinen Gesetzescharakter haben, sondern jenen eines individuell ausgerichteten Verwaltungsaktes. Ihr Zustandekommen könnte somit von der DNA überprüft werden. Der Kreisrat Teleorman hatte kurz nach Verabschiedung der strittigen Regierungsbeschlüsse durch das Kabinett von Victor Ponta die Verwaltung der Insel einem dem damaligen Entwicklungsminister Liviu Dragnea nahe stehendem Unternehmen übertragen. Bei der Anhörung vor dem Verfassungsgericht erklärte Justizminister Tudorel Toader, die DNA könne die Gesetzesmäßigkeit eines Regierungsbeschlusses nicht prüfen.