Vier Staatsanwälte stellen Tätigkeit bei DNA ein

Entscheidung liegt beim Hohen Magistraturrat

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Vier Staatsanwälte haben Anträge auf Freistellung bei der rumänischen Antikorruptionsbehörde (DNA) eingereicht und fordern die Versetzung an ihre alten Dienststellen. Darüber soll in der Sitzung der Abteilung für Staatsanwälte des Hohen Magistraturrats (CSM) vom 29. August diskutiert werden.
Die CSM-Abteilung für Staatsanwälte hat die Tagesordnung für die kommende Sitzung auf der Internetseite der Einrichtung publik gemacht. Darin ist nachzulesen, dass die Staatsanwälte Aurelia Claudia Morar-Herlea, Roberta Lia Nicolescu, Nicolae Cristian Sâvu und Cornelia Alice Jemboiu ihre Tätigkeit bei der DNA einstellen wollen. Die vier wollen an die dem Berufungsgericht eingegliederten Staatsanwaltschaften in Großwardein/Oradea, Dolj, Piteşti und Craiova, wo sie vormals tätig gewesen waren, versetzt werden. Es ist nicht das erste Mal, dass Staatsanwälte ihre Tätigkeit bei der DNA einstellen wollen. Anfang Juli verließen fünf Staatsanwälte die Antikorruptionsbehörde – weitere zwei Staatsanwälte wurden auf Antrag von DNA-Chefin Laura Codru]a Kövesi vom Hohen Magistraturrat freigestellt.