Vorgutachten: Venedig-Kommission verreißt Justizreform der PSD

Gesetzesnovelle beeinträchtigt Unabhängigkeit der Justiz

Foto: pixabay.com

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Bukarest (ADZ) – Schwerer Schlag für die PSD, ALDE und UDMR: Die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht, besser bekannt als Venedig-Kommission, hat am Wochenende in einer ersten Bewertung die sogenannte „Justizreform“ bzw. Novelle der drei wesentlichen Gesetze im Justizbereich scharf kritisiert und die rumänischen Behörden aufgefordert, von den meisten davon abzusehen.

Konkret fordert die Venedig-Kommission Rumänien auf, sowohl Staatsoberhaupt als auch Magistraturrat (CSM) im Ernennungsverfahren der leitenden Staatsanwälte beizubehalten, um ein Gleichgewicht der Gewalten zu bewahren und die Macht des Justizministers nicht übertrieben auszubauen. Weiters verreißt das Gremium die eingeführte Frühverrentung der Magistraten, die laut Neuregelungen nach kaum 20 Arbeitsjahren ihre Pensionierung beantragen können – laut Venedig-Kommission wird dies zu einer gravierenden Unterbesetzung im rumänischen Justizsystem führen. Die Kommission fordert zudem den Verzicht auf die von der Parlamentsmehrheit eingeführte Sonderstaatsanwaltschaft für Magistraten sowie eine Revidierung des Ernennungsverfahrens der CSM-Mitglieder. Äußerst kritisch sieht die Venedig-Kommission auch jene Regelungen, nach denen Staatsanwälte bei Justiz-Irrtümern und Schadenersatzforderungen leichter zur Kasse gebeten werden und leitende Staatsanwälte die Rechtslösungen der Ermittler aufheben können.

Staatschef Klaus Johannis, der das Gutachten der Venedig-Kommission beantragt hatte, hob gleich nach dessen Veröffentlichung hervor, dass dieses Alarm schlage in puncto Unabhängigkeit der rumänischen Justiz. Johannis forderte das Parlament als „einzige gesetzgebende Gewalt“ auf, die Empfehlungen der europäischen Rechtsexperten nicht in den Wind zu schlagen.