Wie soll das Trinkgeld besteuert werden?

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Bukarest  (Mediafax/ADZ) - Das Bakschisch soll laut einem zur öffentlichen Debatte gestellten Entwurf des Finanzministeriums mit 16 Prozent besteuert werden. In diese Kategorie fällt das Trinkgeld in Restaurants, aber auch die Restsumme in einem Geschäft, die der Käufer nicht mehr zurückhaben will. Im Entwurf heißt es, dass für das Bakschisch ein gesonderter Kassenbon ausgestellt werden muss. Je nach Fall werden die 16 Prozent von der Firma oder dem Angestellten bezahlt. Experten meinen, die Maßnahme könne zur Erhöhung der Restaurantpreise führen. Für Restaurantangestellte bedeutet das Trinkgeld soviel wie ein zweites Gehalt.