„Ärztliche Inkompatibilität“

Der Arzt Dan Grigorescu verzichtet, zwei Wochen nachdem er als Mitglied des Kreisrates Kronstadt/Braşov validiert wurde, auf dieses Amt. Das tut er eigentlich unfreiwillig, denn er wollte als Chef der Abteilung für plastische Chirurgie beim Kreiskrankenhaus, also als Fachmann und Insider, manches im Interesse des öffentlichen Gesundheitswesens im Kreis Kronstadt bewegen. Unter anderem setzt sich Grigorescu für den Bau eines neuen Regionalkrankenhauses in Kronstadt ein.

Grigorescu wurde aber aufmerksam gemacht, dass ihm Inkompatibilität und Interessenkonflikt vorgeworfen werden können: als Arzt bei einem staatlichen Krankenhaus werde er einem öffentlichen Beamten gleichgestellt und diese dürfen nicht gleichzeitig auch Mitglieder des Kreisrates oder des Stadtrates werden.

Der Arzt wollte gleich bei zwei Behörden nachfragen und dieses Problem klären: bei ANFP (der Landesverband der öffentlichen Beamten) und bei ANI (die Landesbehörde für Integrität). Es dauert aber erfahrungsgemäß, so Grigorescu,  rund 30 Tage bis auf seine Eingabe eine schriftliche Antwort seitens dieser Behörden kommt. Das ist zu viel; denn das neue Kreisratsmitglied muss innerhalb 15 Tagen seinen Status klären. Sonst könnte ihm ein Prozess drohen. Für Grigorescu wäre es also am einfachsten,  falls er im Kreisrat bleiben will, auf seinen Arztjob beim Kreikrankenhaus zu verzichten.

Das will der Arzt nicht. Er weist seinerseits auf ein Paradox hin: wäre er bei einer Privatklinik tätig, bliebe ihm dieser ganze Ärger erspart. Er wäre ja dann nicht mehr öffentlicher Beamter. Wenn er aber als Mitglied der Gesundheitsausschusses beim Kreisrat über Fragen der öffentlichen Gesundheit (z.B. Zuwendungen, Projekte u.a.) entscheidet, könnte ihm da nicht vorgeworfen werden, der einen oder anderen Privatklinik zu nahe zu stehen?

Grigorescu, und nicht nur er stellt sich die Frage: Wird unter diesen Umständen ein Arzt, der im privaten Gesundheitssystem arbeitet, nicht bevorzugt, während ein im staatlichen Gesundheitssystem tätiger Arzt auf ein Mandat als Stadt- oder Kreisrat verzichten muss?

Grigorescu ist zurückgetreten. Das ist seine persönliche Antwort auf diese Fragen.Sie beweist aber, dass die Fragen zur Inkompatibilität der gewählten Vertreter in Stadt- und Kreisräten noch nicht entsprechend geklärt sind.