Die deutsche Abkunft oder Versippung europäischer Fürstenhäuser

Bei Ausbruch des Ersten Weltkrieges waren die europäischen Staaten erbliche Monarchien

Menno Aden und Franz Rader „Deutsche auf fremden Thronen. Vom Mittelalter bis zum Ersten Weltkrieg“, Eckartschriften-Verlag, Wien 2014, 120 Seiten, viele Bilder, Euro 9.30.

Menno Aden und Franz Rader veröffentlichten kürzlich in der Reihe der Eckartschriften unter dem Titel „Deutsche auf fremden Thronen. Vom Mittelalter bis zum Ersten Weltkrieg“ eine aufschlussreiche Dokumentation  über die damaligen europäischen Monarchien, die meist auf deutsche Wurzeln zurückblickten. Natürlich war Rumänien davon nicht ausgeschlossen.

In dem Begleitschreiben des Verlages zu dem Band wird vermerkt, dass 1914 als der Erste Weltkrieg ausbrach, die meisten damals in Europa bestehenden Staaten erbliche Monarchien waren. Ausnahmen bildeten lediglich die Schweizerische Eidgenossenschaft (seit 1291 bestehend, 1848 verfassungsmäßig tiefgreifend umgestaltet), die Französische Republik (seit 1870), die Portugiesische Republik (erst seit 1910) und zwei Zwergstaaten (das französisch-spanische Kondominium Andorra und die Republik San Marino).

Die Mehrzahl der Monarchien Europas waren deutscher Herkunft im Mannesstamm; in andere Dynastien hatten Prinzessinnen deutscher Abstammung eingeheiratet, wobei die Habsburger, seit 1500 jene des österreichischen  Zweiges der Großfamilie, sowohl nach Abstammung wie auch nach ihrer „Erstsprache“, durchaus als Deutsche gelten konnten und sich in einigen Fällen ausdrücklich dazu auch bekannten – Maria Theresia, Joseph II., Erzherzog Johann und Franz Joseph. Nur die Herrscherfamilien in Serbien und Montenegro wiesen keine deutschen Verbindungen auf. Diese familiären Bindungen waren aber nicht immer nur durch positive Merkmale gekennzeichnet. So gab es ernste Dissonanzen zwischen dem britischen König Eduard VII. und Kaiser Wilhelm II. Anderseits kamen bei manchen Völkern parallel  nationalistische Tendenzen auf, somit auch der Verdacht der nationalen Illoyalität gegen ihre Herrscherfamilien.

 Die beiden Autoren des aufliegenden Bandes unterstreichen, dass dieses europäische Erbrecht in Bezug auf die Thronnachfolge eine weltgeschichtliche Einzigartigkeit darstellt. Mit dem Ende des Ersten Weltkrieges gab es  im deutschen Sprachraum Europas  keine regierenden Herrscherfamilien mehr. Die Monarchien wurden im 19. und 20. Jahrhundert zum Großteil abgeschafft. Auch ist dieses eine immer mehr zurückgehende Staatsform.

Abgeschafft wurden die Monarchien und durch die Staatsform als Republik ersetzt in Frankreich 1870, Brasilien 1889, Portugal 1910, China 1911, Russland 1917, Preußen, dem Deutschen Reich als ganzem, in Österreich-Ungarn 1918, der Türkei 1923, Jugoslawien 1941, Bulgarien 1946, Rumänien, Lybien 1947, Ägypten 1952, Abessinien 1973, Griechenland 1974.

Die familiären Beziehungen äußerten sich durch gegenseitige Besuche, bei offiziellen Zusammenkünften wie beispielsweise bei Hochzeiten, Trauungen oder Beisetzungen. Es fehlte aber oft nicht auch an politischen Ratschlägen, die ernst zu nehmen waren. Der heutige Begriff von Seilschaft wäre vielleicht zu übertrieben.  Während des Krieges von 1870/1871 schrieb Wilhelm I. am 7. September 1870 aus Reims an seine Gemahlin: „Du solltest der Großfürstin Helene...schreiben, weil sie über diese Dinge (Gebietsforderungen A.d.A.) mit dem Kaiser spricht und den wahren deutschen Standpunkt klarzulegen imstande ist, um Gortschakows Intrigen entgegen zuarbeiten, der jenes Veto gegen Landabtretungen heraufbeschwört.“

Die Familienbande sind nie ganz abgerissen worden. Meistens korrespondierten die Familienangehörigen, die nun unterschiedlichen Königsfamilien angehörten, informierten sich nicht nur über Ereignisse in der Verwandtschaft, aber auch über politische Hintergründe oder Absichten. Auch waren aber diese Familienbindungen nicht immer die besten, Neid kam oft auf.
Die beiden Autoren des aufliegenden Bandes gehen auf die verschiedenen Königsfamilien, kurz auch auf die historischen Voraussetzungen ein, unter denen sie als Monarchen beispielsweise in den Balkanländern berufen wurden.

Die Könige Rumäniens stammten bekanntlich aus dem Hause Hohenzollern-Sigmaringen.  Der staatliche Name Rumänien wurde am 23. Dezember 1861 angenommen nachdem die Vereinigung der beiden Fürstentümer  Walachei (damals 2,4 Millionen Einwohner) und Moldau (1,6 Millionen Einwohner) am 24. Januar 1859 stattgefunden hatte. Bis 1866 war Alexandru Ioan Cuza Fürst des neuen Staates. Die neuen Eliten, die in dem Staat entstanden, zwangen diesen zur Abdankung. Zum Fürsten wählten sie 1866 Karl, einen Angehörigen der Familie Hohenzollern-Sigmaringen, der nach dem Berliner Kongress von 1878,  1881 zum König aufstieg. 1883 schloss sich dann Rumänien dem1882 geheimen Beistandspakt zwischen dem Deutschen Reich, Österreich-Ungarn und Italien an. Karls Sohn Ferdinand, heiratete 1893 Prinzessin Marie von Edinburgh, eine Tochter des Herzogs Alfred von Sachsen-Coburg und Gotha.

Dass Ferdinand Karls Sohn war, ist aber eine falsche Angabe. Ferdinand war der zweite Sohn des Fürsten Leopold von Hohenzollern, der ältere Bruder von Karl I, der also Ferdinands Onkel und nicht sein Vater war. Am 1. Dezember 1918 wurde Großrumänien ausgerufen und  durch den Friedensvertrag von Trianon  am 4. Juni 1920 bestätigt. In der Zeit des letzten Königs Mihai I., geboren 1921, trat Rumänien an Seite des Deutschen Reiches am 22. Juni 1941 in den Krieg gegen die Sowjetunion ein. Im August 1944, nachdem der König Antonescu entlassen hat,  wurde dem Deutschen Reich der Krieg erklärt, und das ganze Land wurde von der Roten Armee besetzt. Am 30. Dezember 1947 wurde König Mihai I.  von der Kommunistischen Partei zur Abdankung gezwungen. Im Mai 2011 legte er den Namenszusatz „von Hohenzollern-Sigmaringen“ ab und nennt sich seither „von Rumänien“.

Die beiden Verfasser haben mit diesem rund 120 Seiten, reich illustrierten Band, eine handliche, doch eingehende Dokumentation ausgearbeitet, die dem Leser und dem Interessenten an Geschichte, eine zusammenfassende und aufklärende Information bietet. Prof. Dr. jur. Menno Aden (Essen) ist Rechtswissenschaftler in den Bereichen Internationales- und Wirtschaftsrecht. Er ist Vorsitzender der Staats- und Wirtschaftspolitischen Gesellschaft e.V. Hamburg. Auch ist er  Autor mehrerer Bücher: „Die Schlacht im Teutoburger Wald. Wendepunkt für Europa und die Welt“ (2009) und „Friedrich II. Der Große! Das Ende des alten Reiches der Deutschen und die Verwandlung Europas“ (2012), beide in der Reihe der Eckartschriften (Nr. 196, bzw. 207) erschienen. Dr. jur. Franz Rader (Wien) geb. 1931 in Graz, war mehrere Jahre im diplomatischen Dienst Österreichs (Kapstadt, Pretoria, Nairobi, Lissabon, Athen) tätig.