WANDERN: Das Picknick-Gesetz

Das Ende Februar im rumänischen Parlament verabschiedete Picknick-Gesetz wird allgemein als notwendig befunden, weil leider bei uns immer wieder nach einem Wochenende oder einem Feiertag mit Schönwetter in der Natur hässliche Spuren hinterlassen werden: Plastikflaschen, Papier, Bierdosen, jede Menge und jede Art von Abfällen, schwarze Feuerstellen im grünen Gras.

In Rumänien ist zudem ein Picknick ohne „Mici“ zu grillen nur ein halbes Vergnügen. In vielen anderen Staaten gäbe es solche Gesetze, es sei also längs fällig gewesen, auch hierzulande solche Maßnahmen gesetzlich zu regeln. Nun ist es so, dass bisher bei uns für Picknick geeignete Stellen noch eine Seltenheit sind, wo z. B. genügend Grillstellen, Abfallbehälter oder Toiletten vorzufinden sind.

Deshalb gibt es kritische Stimmen, die nicht den Sinn des Gesetzes in Frage stellen, sondern die Art und Weise, wie dieses eingehalten werden kann. Es wurde der Vergleich gezogen mit dem Abschleppen der Pkw, die wegen fehlenden Parkmöglichkeiten notgedrungen gesetzwidrig abgestellt werden.
Auch der Begriff „Picknick“ wird nicht sehr genau definiert. Eine Mahlzeit im Freien, wobei ein Feuer gemacht wird oder auch nicht und dabei auch Getränke genossen werden können, ist eine gängige Definition.

Wer aber ein Sandwich im Park isst und seinen Durst mit einer Cola stillt, der verstößt theoretisch auch gegen dieses Gesetz, wurde bemerkt. Auch Wanderer, Fischer und Jäger meldeten sich zu Wort und äußerten sich kritisch zu diesem Gesetz, das unter Umständen eine Einschränkung ihrer Freiheit mit sich bringen könnte. Denn im Wald, an einem Bach oder im Hochgebirge zu rasten und zu essen – ist das nun auch strafbar?

Es müsste selbstverständlicher sein, dass das Picknick-Gesetz sich eigentlich auf die Wiesen und Wälder in Stadtnähe bezieht. Diese sind die bevorzugten Ziele für einige im Freien verbrachte Stunden und sie sind einem zusätzlichen Druck seitens der Stadtbewohner ausgesetzt die (leider) die Natur nicht achten und die tatsächlich als ein ernst zu nehmender Umweltverschmutzungsfaktor auftreten. Wenn dabei auch noch das Auto im nahen Bach oder Fluss gewaschen wird, ist es umso schlimmer.

Echte Bergfreunde sind umweltbewusst und wissen, wie sie sich in der Natur verhalten sollen. Achtlos Abfall wegwerfen oder zurücklassen, die Tiere durch Lärm verscheuchen, Pflanzen zertreten, Quellen verschmutzen – dafür müsste nicht ein Picknick-Gesetz erscheinen. Dieses Gesetz allein löst auch nicht die Umweltverschmutzung, selbst wenn Geldstrafen abschreckende Wirkung haben, wenn sie wirklich angewandt und bekannt gemacht werden.
Viel effizienter ist die Erziehung von zu Hause und in der Schule, das persönliche Beispiel und ein promptes, mutiges Eingreifen gegen jene, die glauben, dass sie sich im Wald alles erlauben dürfen.