Reformation und Religionsfreiheit als Erbe und Auftrag

EAS-Band zum Thema der Religionsfreiheit aus historischer und theologischer Perspektive

Die Reformation ging in Siebenbürgen durch das Wirken von Johannes Honterus von der Schwarzen Kirche in Kronstadt aus.
Foto: Stadtpfarramt Kronstadt

„Siebenbürgen, Land des Segens, Land der Duldung, jeden Glaubens sicherer Hort!“ Bis heute verweist dieser Vers der 1846 entstandenen Volkshymne der Siebenbürger Sachsen auf die frühe religiöse Toleranz in Siebenbürgen, selbst mit dem Schönheitsfehler, dass die orthodoxen Rumänen lange nicht gleichberechtigt am politischen und religiösen Leben teilnehmen konnten wie Ungarn, Szekler und Sachsen und deren vier „rezipierte Religionen“: der Katholizismus, das Luthertum, der Kalvinismus und die Unitarier. Immerhin aber galten die Orthodoxen – in der damaligen Sprache die „griechisch-orientalischen Christen“ – als toleriert und konnten ihren Glauben von der Reformationszeit bis zum Beginn der Unionsversuche mit Rom recht unbehelligt ausleben.

Der zweisprachige Band aus der Reihe ACADEMIA der Evangelischen Akademie Siebenbürgen (EAS) „Reformation und Toleranz – Brücken über Jahrhunderte/Reformă și toleranță – punți peste secole“ dokumentiert nun die Beiträge einer Veranstaltungsreihe vom Herbst 2013 aus historischer und theologischer Perspektive.

Der frühere „Sachsenbischof“ Christoph Klein untersucht zunächst den Begriff der Toleranz bei Martin Luther und den Reformatoren. Er verweist auf die Entwicklung des Begriffs seit dem Mailänder Toleranzedikt des Kaisers Konstantin von 313, mit dem das Christentum im alten Rom erstmals staatlich toleriert wurde. Luther selbst zeigte teilweise maßlose Intoleranz etwa gegenüber den Juden, wie Klein darlegt. Im Blick auf Siebenbürgen macht er deutlich, „dass auch das berühmte Toleranzedikt Joseph II. 1781 seinen Völkern viel weniger einbrachte als die Religionsgesetzgebung in Siebenbürgen im 16. Jahrhundert“ (S. 21).

Der Hermannstädter Kirchenhistoriker Hermann Pitters beschreibt die evangelische Reformation in Siebenbürgen, der reformierte Bischof Béla Kató Erbe und Identität der ungarischen reformierten Kirche. Pitters würdigt die Reformation in Siebenbürgen als „Teil der großen Reformationsbewegung im übrigen Europa“ und betont, dass diese auch hier vom Bürgertum, also der weltlichen Seite, ausging (S. 32 f.).

1519 brachten Hermannstädter Kaufleute von der Leipziger Messe Schriften Luthers mit, 1522 wurden die ersten Siebenbürger bereits als Studenten an der Wittenberger Universität inskribiert. Luthers Werke finden Verbreitung, Fastengebote und kirchliche Abgaben werden aufgekündigt. Zum Durchbruch kam die Reformation 1542, als in Kronstadt die lateinische Messe abgeschafft und der evangelische Gottesdienst eingeführt wurde. Die Kronstädter Reformationsordnung wurde zum Vorbild für Hermannstadt. Im Jahr 1547 schließlich wurde die „Kirchenordnung aller Deutschen in Siebenbürgen“ veröffentlicht. Pitters führt aus, wie sich die Reformation in Siebenbürgen entwickelte und welchen staatlichen Rechtsstatus die neuen Kirchen erlangten. Sein Fazit lautet: „Die siebenbürgische Reformationsgeschichte kann für die Ausbildung konfessioneller Duldsamkeit ein Beispiel sein, das Brücken über Jahrhunderte schlägt.“ (S. 38)

Béla Kató zeichnet die Entwicklung der Reformierten Kirche in Siebenbürgen nach. Er macht vor allem deutlich, welche Rolle die Fürsten Siebenbürgens gespielt haben, teilweise Katholiken, teils selbst Reformierte. Und er benennt auch Wechselwirkungen zur Orthodoxen Kirche. Dabei schweift sein Blick auch in die Moderne. Er zeigt die markante Wirkung der Liberalen Theologie auch auf die Reformierte Kirche auf: „Die Predigten degradieren zu Kanzelreden (gegeben durch die politischen Ansichten des Seelsorgers) und erörtern nationale oder geradezu kosmopolitische Themen. Das Bibelwort wird eher zum Sprachmotto.“ (S. 50)

Kató betont auch die enge Verbindung zwischen Konfession und Ethnie, was üblicherweise den Orthodoxen vorgeworfen wird: „Im Leben der siebenbürgischen reformierten Kirche ist das reformatorische Erbe genauso wichtig wie die nationale Identität. Seit dem Jahrhundert der Reformation sind die konfessionellen Grenzen zugleich auch sprachliche Grenzen. Die reformierte Kirche ist im siebenbürgischen Bewusstsein gleich ungarische Kirche.“ (S. 51)

Der orthodoxe Kirchenhistoriker Paul Brusanowski aus Hermannstadt präsentiert die Geschichte der rumänischen Kirche in Siebenbürgen im 16. Jahrhundert, gibt dabei aber auch einen konzentrierten Überblick über die Vorgeschichte und erste urkundliche Erwähnungen der Orthodoxen Kirche im 14. Jahrhundert. Er geht auf die Sitze der frühen orthodoxen Bistümer bzw. Metropolien ein und erörtert deren jurisdiktionelle Zugehörigkeit.

Brusanowsi zitiert auch Beschlüsse, die die Religionsfreiheit der Rumänen in Siebenbürgen garantierten, so etwa Verfügungen von Stefan Báthory von 1572. Demnach sollten Bischof Eftimie und „die rumänischen Pfarrer, die seinem Gesetz angehören (…) ohne jedwede Hürde (…) wandeln, feiern, predigen, lehren und Gottesdienste halten und die heiligen Sakramente spenden“ (S. 69). 1579 beschloss der Siebenbürgische Landtag in Thorenburg die freie Bischofswahl für die Rumänen. Auch beschreibt er die berühmten Veröffentlichungen des Diakons Coresi.

Dorin Oancea von der Orthodoxen Fakultät Hermannstadt steuert wichtige Überlegungen zu „Spiritualität und Toleranz im orthodoxen Gedankengut“ bei. Er dekliniert diese Frage als überzeugter Anhänger religiöser Toleranz an den Begriffen Duldung, Freiheit und Respekt. Ausgehend von der theologischen Rede von der Gott-ebenbildlichkeit des Menschen und dem Ziel gelingender Gemeinschaft mit Gott und den Menschen identifiziert Oancea Toleranz als „Wesensmerkmal des Handelns Gottes an dem sündhaften Menschen“ (S. 122), auf die der Mensch mit Toleranz gegenüber den anderen Menschen zu antworten habe. Diese Toleranz gelte auch angesichts des exklusiven Heilsanspruchs des christlichen Glaubens.

Die weiteren Beiträge konturieren das Thema in unterschiedliche Richtung. Christof Sigrist äußert sich zur Multikulturalität besonders in Zürich. Der Roma-Vertreter Dorin Cioabă aus Hermannstadt fokussiert seine Minderheit zwischen Integration, Migration und Toleranz sowie offiziellen Antidiskriminierungsprogrammen der EU. Hellwig Valentin und Peter Karpf stellen das österreichische Bundesland Kärnten als Studienfall für Toleranz als Lernprozess vor (unter anderem bezogen auf mehrsprachige Ortsschilder).

Es bleibt dem Wiener Staatskirchenrechtler Karl Schwarz vorbehalten, den Band mit einem fulminanten Aufsatz zu beenden. Er analysiert „Toleranz und Religionsfreiheit im Donau- und Karpatenraum“ und deren Bedeutung für die ethnisch-kulturelle Identität und die Ausprägung eines religiösen Pluralismus. Für ihn ist die Region „ein offenes Gelände, ein offener Kulturraum, der erst durch die Nationalismen im 19. Jahrhundert aufgespalten und jener Parzellierung ausgeliefert wurde, die nach dem Ersten Weltkrieg zu seinem Schicksal wurde“ (S. 196).

Schwarz sorgt in seinem Beitrag auch für terminologische Klarheit, wenn er Toleranz als Begriff einer Tugend kategorial der Ethik zuordnet und Religionsfreiheit als Rechtsbegriff definiert. Er skizziert, wie sich in Siebenbürgen schon im 16. Jahrhundert eine Multikonfessionalität herausbildet und wie sich in der Neuzeit der Staatszweck selbst säkularisierte. Schwarz moniert, dass „die entscheidende Leistung einer gemeinsamen Kirchengeschichte dieses Raumes“ noch aussteht, hält aber gleichzeitig fest, dass alle Kirchen der Region „sich während der langen Türkenherrschaft als Hort der Nation und als Bewahrerin der eigenen ethnisch-kulturellen Identität verstanden“ (S. 208).

 

-----
Dietrich Galter/Roger Pârvu/Udo Puschnig (Hg.): „Reformation und Toleranz – Brücken über Jahrhunderte/Reformă și toleranță – punți peste secole“ (zweisprachig), Bonn/Hermannstadt: Schiller Verlag 2016, 224 S., ISBN 978-3-944529-86-8 (=ACADEMIA Bd. XIII)