Betrügerisches Rechtsanwaltsehepaar angeklagt

Der Fall wird direkt vor dem Temeswarer Berufungsgericht verhandelt

Karansebesch/Temeswar – Die Staatsanwaltschaft des Berufungsgerichts Bukarest hat die Strafverfolgung gegen das Karansebescher Rechtsanwalts-Ehepaar Teodor Cristian Lucian und Elena Roxana Lucian abgeschlossen und beide der Gerichtsinstanz des Temeswarer Appellationsgerichts zwecks Urteilssprechung übergeben. Das Rechtsanwaltsehepaar Lucian ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karasch-Severin. Beiden wird Täuschung im Wiederholungsfall (sieben Dokumente dazu gibt es in der Gerichtsakte), Fälschung, Fälschungsnutzung (alles im Wiederholungsfall) vorgeworfen, wobei die Opfer sowohl das Rathaus Karansebesch als auch mehrere Firmen, zum Teil aus Bukarest, sind.

Der Fall dieser beiden Mitglieder der Anwaltskammer Karasch-Severin beschäftigt schon seit mehreren Monaten die Öffentlichkeit des Banater Berglands, zumal vor allem einer der Geschädigten, der durch das Ehepaar Lucian in die Pleite getriebene Bukarester Geschäftsmann Ion Pietraru, nicht locker ließ und sowohl das Vorgehen der Staatsanwaltschaft als auch die Winkelzüge der beiden Advokaten ständig offenbarte. Trotz allem haben die Staatsanwälte vier der Verfahrensstränge in der Causa der beiden Rechtsanwälte eingestellt – und mit den ensprechenden Dokumenten über die Einstellung der Strafverfolgung (etwa im Falle des Geschäftsmanns Gheorghe Colcear und seiner Firma) gingen die Rechtsanwälte bei den Journalisten hausieren und bedrohten sie mit Verleumdungsprozessen, wenn sie weiteres über sie schreiben, ohne ein Sterbenswörtchen über die staatsanwaltlich weiter verfolgten Fälle zu verlauten (unter dem Vorwand, sie wollten für ihre Anwaltskanzlei keine Werbung machen).

Trotz Einstellung der Strafverfolgung in vier Fällen blieben weitere 32 Anklagepunkte wegen Fälschung und Täuschung gegen das Rechtsanwaltsehepaar aufrecht und diese sind Gegenstand der staatanwaltlich beim Temeswarer Appellationsgericht eingereichten Klage. Erschwerend ist, dass alle Anklagen sich gegen Wiederholungstäter richten. Ihr Standartvorgehen war recht primitiv: sie ließen sich von diversen Karansebescher Institutionen Quittungen ausstellen auf geringe runde Summen und fügten diesen Nullen an, indem sie die anschließende Rubrik „in Worten” grobianisch fälschten. Dadurch wurden ihre Kunden getäuscht, welche bei flüchtiger Überprüfung der „offiziellen Rechnungen” weniger aufmerksam prüften, was sie da verrechneten.