Bis zu 500 Prozent Steuern für Ruinen

Das neue Steuergesetz bringt auch in Hermannstadt Änderungen mit sich

Die Stadtverwaltung nimmt sich vor, durch Besteuerung zur Verbesserung des Stadtbildes beizutragen.
Foto: Vlad Popa

Hermannstadt – Die Hermannstädter Interims-Bürgermeisterin Astrid Fodor gab die Neuerungen im Bereich der Lokalsteuern und -gebühren bekannt, welche das Hermannstädter Bürgermeisteramt für 2016 aufgrund des neuen Steuergesetzes einzuführen gedenkt. Über diese Neuerungen soll der Stadtrat in der ersten Dezemberwoche entscheiden. Das neue Steuergesetzbuch ändert die Klassifizierung der Gebäude, welche nun entsprechend ihrer Verwendung besteuert werden. Hinzu kommt auch die Tatsache, dass abgesehen von den Gebäuden, in nächster Zukunft auch für Grundstücke Abgaben abzuführen sind. Für die Wohngebäude, die sich im Eigentum von Privatpersonen befinden, hat die Stadtverwaltung den Steuersatz von 0,1 Prozent auf 0,08 Prozent heruntergesetzt, um die Privatpersonen angesichts der zusätzlichen Besteuerung ihres Grundes etwas zu entlasten. Dabei bleibt der Steuersatz für Grundstücke derselbe wie 2015, der einzige Unterschied ist der, dass ab 2016 nun die gesamte und nicht nur die unbebaute Fläche in Betracht genommen wird. Sollten Felder zwei Jahre lang nicht bebaut werden, hat das Rathaus die Möglichkeit, die Grundsteuer für die betreffende Fläche ab dem dritten Jahr um 500 Prozent zu erhöhen. Einen ähnlich hohen Steuersatz denkt die Stadtverwaltung für die ungepflegten Grundstücke und die vernachlässigten Immobilien an. „Wir werden gemeinsam mit den Fachleuten des Rathauses Kriterien formulieren für die Ermittlung des Vernachlässigungsgrades eines Grundstückes oder einer Immobilie. Die Eigentümer müssen die Verantwortung für ihre Grundstücke tragen“, so die Interims-Bürgermeisterin Astrid Fodor. Vorläufig richtet sich der Blick der Stadtverwaltung auf die historische Altstadt, in Zukunft kann das Gebiet erweitert werden.

Privatpersonen, die zwei oder mehrere Immobilien besitzen, werden ab 2016 nicht mehr zusätzlich besteuert. Bisher waren für die zweite Immobilie zusätzlich 65 Prozent zu zahlen, für eine dritte 150 Prozent und für eine eventuelle vierte 300 Prozent. Wer zum Beispiel eine rund 50 Quadratmeter große vierte Wohnung in der Altstadt besitzt, hat 2015 rund 340 Lei bezahlt und schuldet nun für 2016 nur noch knapp 110 Lei. Eine gute Nachricht bekommen die großen Investoren, die weitläufige Standorte in Hermannstadt betreiben und dementsprechend zahlreiche Mitarbeiter beschäftigen. Sie werden 2016 statt 1,8 nur noch 1,7 Prozent bezahlen. „Wir möchten damit ein Zeichen setzen und den Investoren gleichzeitig dafür danken, dass sie zur gesenkten Arbeitslosigkeit in Hermannstadt beitragen“, so Astrid Fodor. Den Steuersatz für private Sportklubs, wo Vorschul- und Schulkinder verschiedene Sportarten betreiben, setzt die Stadtverwaltung um die Hälfte und, je nach Fall, um mehr als die Hälfte herab. „Wir möchten dazu beitragen, dass die Kinder mehr Sport treiben und ihre Eltern weniger dafür zahlen, sodass es sich jeder leisten kann, sich sportlich zu betätigen.“ erklärte die Interims-Bürgermeisterin. Die zu entrichtenden Steuern werden ab 2016 für das gesamte Jahr geschuldet. Die braven Steuerzahler, welche den gesamten Betrag ihrer Steuern Anfang nächsten Jahres bezahlen, dürfen sich weiterhin auf eine 10-prozentige Ermäßigung freuen. Steuerfrei bleiben in Hermannstadt weiterhin die historischen Bauten, die Museen oder die Gedenkhäuser, die zurückerstatteten Bauten, die einen gemeinschaftlichen Zweck erfüllen sowie die Wohnsitze der Revolutionäre.