Entscheidungstag für die Holzwirtschaft

Heute debattiert das Abgeordnetenhaus über den Eilerlass 51/2016 der Cioloş-Regierung

Eine der letzten Eilverordnungen der Cioloş-Regierung ist die zum Jahresanfang veröffentlichte „Nr. 51 / 2016 zur Abänderung und Vervollständigung des Gesetzes 171 / 2010 bezüglich der Festlegung und Sanktionierung der Forstvergehen“, von Naturfreunden und Umweltschützern als „ein entscheidender Schritt in Richtung Prävention des illegalen Holzeinschlags“ geschätzt. Sie soll heute im Abgeordnetenhaus besprochen werden. Einige der wichtigsten Umweltschutzorganisationen, die sich um den Waldbestand Rumäniens kümmern – Greenpeace, WWF, Fundaţia Eco-Civică, Federaţia Coaliţia Natura 2000 und EcoAssist–Plantăm fapte bune pentru România – haben im Vorfeld der parlamentarischen Diskussionen ein Grundsatzpapier verfasst, in welchem sie ihre Position zum Eilerlass zusammenfassen und für dessen Gesetzwerdung plädieren.

Im Eilerlass 51/2016 geht es um Präzisierungen der „Sphäre der Illegalitäten im Bereich, angefangen von den Autorisierungsvorgängen, über Transport und Vermarktung, um die Sicherung der Verfolgung der Transportwege des Holzes und um die Bekämpfung des Phänomens des illegalen Holzes“. Der Dringlichkeitsbeschluss war nötig, um das EU-Reglement 995/2010 korrekt umzusetzen, das die Verpflichtungen festlegt für Unternehmer, die Holz und Holzprodukte auf den Markt bringen. Laut EU müssen „Sanktionen effizient, proportional und abschreckend („disuasiv“) sein“. Weil 995/2010 bislang nicht umgesetzt wurde, gibt es seit 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Rumänien.

Die Umweltschutzverbände meinen, dass die Novellierung des Forstgesetzes von 2010 bereits 2010, aber auch 2014 versucht, jedoch jedes Mal abgeschmettert wurde. Die Umweltschutzverbände meinen: „Wir dürfen mit Fug und Recht sagen, dass die damaligen Initiativen vom Parlament blockiert worden sind.“ Änderungen der Forstgesetze bald nach deren Verabschiedung haben im rumänischen Parlament Tradition. Das Forstgesetz 31/2000, das Vorgängergesetz von 171/2010, war 2001, 2002 und 2005 auf dem Tapet des Parlaments wegen Novellierungen. Ergebnislos. Gegenwärtig gibt es weder ein Instrument, noch einen dem interessierten Publikum zugänglichen Rahmen, der es ermöglicht, festzustellen, welches der Umfang des illegalen Holzeinschlags in Rumänien ist. Das Ministerium für Umwelt, Gewässer und Forste sagt aufgrund der Nationalen Forstinventur, dass zwischen 2010-2013 rund 8,8 Millionen Kubikmeter Holz illegal geschlagen wurden. „Das stellt eine Gefährdung der Nationalen Sicherheit dar“, sagen die Umweltschützer.

Die staatliche Forstverwaltung Romsilva meldet, dass 2016 der illegale Holzeinschlag rumänienweit 47.788 Kubikmeter betrug, um 16,27 Prozent weniger als 2015, ohne Art, Lokalisierung und Ahndung der Forstfrevel zu präzisieren. Über Forstfrevel in privaten Forstamtsbezirken gibt es keine Angaben. Laut Greenpeace sind 2015 von der Forstaufsicht 34.870 Fälle illegalen Holzeinschlags untersucht worden, 96 Fälle täglich. 2013-14 sind laut Greenpeace 1.011.892 Kubikmeter Holz illegal gefällt worden. Um solcherlei Daten auf einen Nenner zu bringen, schlagen die Umweltschützer eine „zentralisierte und transparente Datenbasis“ vor, die alle Berichte über Ungesetzlichkeiten im Forstbereich zusammenfasst.

Holzhandel aufgrund gesetzwidriger Übereignungen, Korruption, Gesetzeslücken, Diebstahl sowie Dutzenden Formen von Übertretungen der Forstgesetzgebung – gefälschte Forsteinrichtungen, getürkte Begrenzung der Schläge, gefälschte Bemessung von Stämmen und Baumhöhen, getürkte Inventur der Qualitätsklassen der Bäume, falsche oder schwer leserliche Markierhämmer, Verdeckung der Stubben, Nichtpflege der Forststraßen und deren Nichteinebnung nach Nutzung, gefälschte Transportpapiere, Vielfachfahrten mit denselben Transportpapieren usw., – allesamt Gesetzesverstöße, die in der rumänischen Forstwirtschaft üblich sind, soll Einhalt geboten werden. Die Umweltschutzverbände fordern eine „Ausweitung des Definitionsrahmens der Forstvergehen und Strafverschärfung“.

Seit der Veröffentlichung von 51/2016 haben Verbände der Waldbesitzer, Forstverwalter und Holzschlagunternehmen diesen bekrittelt und eifrig am Aufbau einer Gegenlobby gearbeitet, die heute im Parlament aktiv werden soll. Die Geldstrafen seien „unproportional“ zum Entlohnungssystem im Forstwesen, die Toleranz beim Bemessen der Holzmasse sei zu knapp, Unlesbarkeit der Inschrift des Schlaghammers sei kein Vergehen, Überlastung des Forstpersonals mit zusätzlicher Bürokratie bei der Verbuchung des geschlagenen Holzes wird beanstandet usw... Es sei „eine Hysterie bezüglich illegalem Holzeinschlag“.

Die Umweltschützer fordern von den Parlamentariern, dass sie die „Proportionalität von Forstvergehen und Abstrafung dieser Vergehen beibehalten“, dass der „abschreckende Charakter“ der Gesetzesnovellierung erhalten werden soll, also dessen Präventionscharakter verschärft wird, dass mehr Transparenz der Forstwirtschaft gesichert und die Möglichkeit der Verfolgung des Weges des Holzes aus dem Wald zum Endnutzer sichergestellt werde.

Einverstanden erklären sich die Umweltschützer mit Abschwächungsmaßnahmen: mehr Gerechtigkeit gegenüber dem ehrlichen Teil des Forstpersonals, jenen Holzwirtschaftlern, die guten Willens sind, genauere Normative für die feststellenden Organe der Forstwirtschaft –Einschränkung der Willkür-, also auch der Korruptionsmöglichkeiten. Besorgniserregend, dass der Senat den Eilbeschluss 51/2016 bereits ohne jedwede Änderung angenommen hat.