Fragen zu Schule und Altenheimen

Antworten zweier Minister auf parlamentarische Anfragen von MdP Ganț

Hermannstadt (ADZ) – Hatte das Kreisschulinspektorat Kronstadt/Brașov befürwortet, dass Schüler mehrerer Klassenzüge der Schule in Reps/Rupea ab Herbst im Simultanunterricht lernen (vgl. ADZ vom 11. April 2019), so tat das Kreisschulinspektorat Sathmar/Satu Mare dasselbe im Fall der Schule in Großkarol/Carei. In dieser Schule sollen ab Herbst die 6. und 7. Klasse zusammengelegt werden, wogegen der DFDR-Abgeordnete Ovidiu Ganț in einem Schreiben an Bildungsministerin Ecaterina Andronescu protestiert und gefordert hat, die Klassen 6 und 7 selbst ohne die gesetzlich vorgesehene Mindestanzahl an Schülern zu genehmigen, so wie das auch bei anderen nationalen Minderheiten geschieht.
In der von der Bildungsministerin unterzeichneten Antwort wird zunächst derselbe Absatz aus dem Schreiben zu Reps angeführt, in dem besagt wird, dass das Schulinspektorat den Einschulungsplan aufgrund der Analyse und unter Bezugnahme auf das Spezifikum des Verwaltungskreises ausarbeitet. Ferner wird mitgeteilt, das Unterrichtsgesetz (1/2011) sei durch Gesetz Nr. 48/2019 vom 11. März 2019 novelliert worden. Diesem zufolge wird das Organisieren, Umorganisieren und Auflösen jedwelcher Studieneinheit im Muttersprachenunterricht mit der Genehmigung des Bildungsministeriums, der Kommission für Bildung und Jugend des Minderheitenrates und/oder der Organisation der Minderheit durchgeführt, doch gebe es noch keine Durchführungsbestimmungen, wie die genannten Institutionen laut Gesetzesänderung vorzugehen haben. „Typisch PSD-ALDE“, meinte MdP Ganț zur Antwort. „Obwohl das Gesetz vorsieht, dass unsere Bewilligung im Falle einer Umorganisierung von Klassen mit Muttersprachenunterricht eingeholt werden muss und ich die Regierung schriftlich in Kenntnis gesetzt habe, dass diese Bewilligung nicht erteilt wird, hat die Bildungsministerin keine schlüssige Antwort im Sinne unserer Frage gegeben. Dementsprechend wird sie Thema der gemischten rumänisch-deutschen Regierungskommission im Juni sein, denn es ist diskriminierend, dass für andere Minderheiten, die viel zahlreicher sind als wir, dergleichen Genehmigungen erteilt werden.
Völlige Unkenntnis der Problematik beweist die Antwort des von Arbeitsminister Marius Constantin Budăi gezeichneten Schreibens. An ihn hatte der DFDR-Abgeordnete die Bitte gerichtet, Möglichkeiten zu finden, um den Anteil der rumänischen Seite an den Unterhaltskosten der größtenteils aus dem Bundeshaushalt finanzierten Altenheimen zu erhöhen, Kosten, die infolge des Lohnanstiegs des Pflegepersonals gewachsen sind, was dazu geführt hat, dass die deutsche Seite die Fördermittel bereits erhöht hat. Im Geist des bilateralen Partnerschaftsvertrags und des Protokolls der gemischten rumänisch-deutschen Regierungskommission wären jedoch beide Seiten gefragt, ihren Förderbeitrag aufzustocken.
Das sechs (!) Seiten lange Antwortschreiben des Ministers beinhaltet Auszüge aus allen möglichen Regelungen der Seniorenbetreuung bzw. wie diese durch NGOs erfolgen kann und schließt mit der Feststellung, das Arbeitsministerium sei nicht zuständig für Programme für rumänische Bürger deutscher Volkszugehörigkeit, sondern habe die Verpflichtung, bei der Finanzierung sozialer Aufgaben das Prinzip der Nichtdiskriminierung anzuwenden.
„Dass der Minister keine Ahnung von der Problematik hat, ahnte ich“, sagte MdP Ganț. „So kann es aber nicht weitergehen, dass gravierende Probleme ignoriert werden. Das Thema kommt auch auf die Agenda der gemischten rumänisch-deutschen Regierungskommission und ergänzt eine lange Liste ungelöster Probleme der rumänischen Seite. Ansonsten wurde die Unfähigkeit der amtierenden Minister und bei manchen auch der böse Wille der deutschen Minderheit gegen-über erneut bestätigt.“