Freispruch für Temeswarer Bürgermeister

Unanfechtbarer Endentscheid der Obersten Gerichtsinstanz

Nicolae Robu
Foto: Zoltán Pázmány

Temeswar – „Die Pferde sterben nicht, wenn die Hunde es wollen“ (Nu mor caii când vor câinii): Mit diesen aus dem Volksmund entlehnten Worten machte sich Nicolae Robu, Bürgermeister von Temeswar, Luft, als er kürzlich vom Obersten Gerichts- und Kassationshof in seinem seit Jahren laufenden Prozess mit der Integritätsbehörde freigesprochen wurde. Es handelt sich um einen unanfechtbaren Endentscheid dieser Obersten Gerichtsinstanz betreffend die Klage der Integritätsbehörde ANI gegen den amtierenden Bürgermeister der Begastadt wegen Unvereinbarkeit im Amt.

Laut der ANI-Anklageschrift vom 3.Juni 2011 hatte sich der derzeitige Bürgermeister Robu dieses Vergehens in der Zeitspanne schuldig gemacht, als er sowohl Senator, als auch Rektor der Temeswarer Uni Politehnica gleichzeitig aber auch das Amt des Vorsitzenden der Temescher Kreisorganisation der Nationalliberalen Partei PNL bekleidete. Die von dem Angeklagten Nicolae Robu eingelegte Gegenklage führte sodann zu einem Prozess mit neun Aufschüben. Im Mai 2012 hatte das Temeswarer Schiedsgericht in erster Instanz auf schuldig entschieden. 

Der Angeklagte wie auch sein Verteidiger, Rechtsanwalt Tudor Chiuariu hatte dieses Urteil des Temeswarer Schiedsgerichts von Anfang an als falsch und ungerecht betrachtet. Die Integritätsbehörde hätte in diesem Fall nicht nach dem neuen Gesetz über die Unvereinbarkeit von Amtsträgern sondern eher nach politischem Befehl gehandelt, hieß es.