Gegen Graffiti im öffentlichen Raum

Geldstrafen und vorbeugende Maßnahmen an städtischen Schulen

Ein lokaler Dichter verewigte im August des Vorjahres seine „Weisheiten“ an der Mauer des Bischofspalais am Großen Ring. Foto: Vlad Popa

Hermannstadt - Eine Reihe von Aktionen zur Identifizierung und Verhängung von Geldstrafen gegen diejenigen, die durch die ungenehmigte Beschriftung mit Spray oder Farbe die Wände der Gebäude im öffentlichen Raum in Hermannstadt/Sibiu beschmutzt haben, führte die Lokalpolizei im Vorjahr durch. Dabei konnten sechs Minderjährige im Alter von 14 bis 17 Jahren sowie weitere sechs Volljährige im Alter von 18 bis 37 Jahren gefasst werden; gegen eine dreizehnte Person beantragte die Lokalpolizei die Unterstützung des Hermannstädter Polizeiinspektorates zwecks Ermittlungen hinsichtlich der mutwilligen Zerstörung, die laut Art. 253 des Strafgesetzbuches geahndet wird. Weitere zwei Minderjährige wurden Anfang des Jahres identifiziert und in weiteren Fällen werden mithilfe von Überwachungskameras und Aussagen von Augenzeugen Nachforschungen zur Identifizierung der Täter angestellt.

Zu den Gebäuden, darunter historische Baudenkmäler, die unter der Verschmutzung zu leiden hatten oder noch haben, gehören das Bischofspalais am Großen Ring/Piaţa Mare, die Brücken über den Zibin, die Viadukte an der Umfahrungsstraße, diverse Bauten in der Henri-Coand²-Straße, am Großen Ring, der Heltauergasse/Nicolae Bălcescu, der Schewisgasse/Bulevardul Victoriei, der Unteren Promenade/Bulevardul Coposu oder der Harteneckgasse/Cetăţii und Mauern diverser Fabriken, Verkehrsschilder oder Fußgängerunterführungen.
Die volljährigen Täter wurden angewiesen, den vorherigen Zustand der in Mitleidenschaft gezogenen Flächen mit Eigenmitteln wieder herzustellen und im Fall der Minderjährigen wurde die Anweisung den Eltern gegenüber ausgesprochen.

Weil der Stadtverwaltung zufolge die verhängten Strafen im Wert von 1000 bis 2000 Lei wenig Wirkung zeigen, wird die Lokalpolizei die Bildungseinrichtungen, deren Schüler die Minderjährigen sind, aufrufen, Disziplinarmaßnahmen gegen sie zu ergreifen.